In einem Fall musste der Betrieb geschlossen werden, da keine Schankerlaubnis für den erfolgten Ausschank alkoholischer Getränke vorlag. In einem Café stellten die Einsatzkräfte Mängel bei den erforderlichen Schulungsnachweisen der Mitarbeiter zum Betreiben von Geldspielgeräten fest. Somit durften keine Geldspielgeräte betrieben werden. Die Spielgeräte wurden versiegelt. In einer Spielhalle wurde festgestellt, dass ein Kunde nicht der erforderlichen Alterskontrolle unterzogen wurde.
Diese Ordnungsverstöße werden im Anschluss an die zuständige Behörde zur weiteren Prüfung übergeben. Neben der Prüfung ordnungsrechtlicher Vorschriften erfolgten auch Personenkontrollen.
Die gemeinsamen Kontrollen dienen der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und der konsequenten Durchsetzung geltender Vorschriften in Bad Kreuznach. Weitere gemeinsame Einsätze des Kommunalen Vollzugsdienstes und der Polizeiinspektion Bad Kreuznach sind in Planung.
Archivfoto: Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugs und der Polizei auf einer gemeinsame Streife. Foto: Isabel Gemperlein
