Baugenehmigung, Bauantrag für die Stadt Bad Kreuznach

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in § 62 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) - Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben -, § 67 LBauO (Freistellungsverfahren) und § 84 LBauO (der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben) nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 


    Sie können sich folgende pdf-Formulare herunterladen bzw. online ausfüllen und dann ausdrucken:

    >> Antrag auf Baugenehmigung
    >> Anlage Baubeschreibung
    >> Anlage Betriebsbeschreibung
    >> Anlage Heizöl-Anlage
    >> Anlage Flüssiggas-Anlage
    >> Anlage Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen

    Weitere Formulare können Sie auf der > Seite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz herunterladen.

  • Anträge / Formulare

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