Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Bad Kreuznach

Veröffentlichung zur Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Bad Kreuznach

Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, der zu Beginn eines kommunalen Wärmeplans von der Gemeinde Bad Kreuznach erarbeitet wird. Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in der Kommune zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgt in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune, der Gemeindewerke sowie dem beauftragten Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans analysiert. 


Kommunale Wärmeplanung in Bad Kreuznach – Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadt Bad Kreuznach erstellt derzeit ihre kommunale Wärmeplanung. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Weichen für eine klimaneutrale, bezahlbare und resiliente Wärmeversorgung zu stellen, die bis spätestens 2045 erreicht werden muss.

Im ersten Schritt wird eine Bestandsanalyse durchgeführt, die Aufschluss über die aktuelle Wärmeversorgung der Stadt Bad Kreuznach gibt. Darüber hinaus werden im Rahmen der sogenannten Potenzialanalyse die Potenziale erfasst, mit denen zukünftig klimaneutrale Wärme erzeugt werden kann.

Die Veranstaltung findet am 16.07.2025 ab 18:00 Uhr im Sitzungssaal im neuen Rathaus (Kornmarkt 5) statt! Der Eingang befindet sich in der Rossstraße, über das Treppenhaus gelangen sie mit der Treppe oder dem Aufzug in das dritte Obergeschoss. Dort befindet sich direkt der Eingang zum Sitzungssaal. 

Worum geht es?
Die Stadt Bad Kreuznach plant, wie die zukünftige Wärmeversorgung vor Ort klimafreundlich, sicher und bezahlbar gestaltet werden kann. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, Perspektiven aufzuzeigen, wie Wohngebäude, Betriebe und öffentliche Einrichtungen künftig mit umweltfreundlicher Wärme versorgt werden können – z. B. über Nahwärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie oder andere erneuerbare Lösungen.

Warum lohnt sich die Teilnahme?

  • Sie erfahren, welche Wärmeversorgungsformen künftig in Ihrem Wohnquartier denkbar sind
  • Sie können sich aktiv einbringen, Rückmeldung und Hinweise geben
  • Sie erhalten wichtige Informationen zum weitern Ablauf und können Ihre Fragen stellen

Die Veranstaltung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Hausbesitzer, Vermieter, Mieter sowie interessierte Akteure.

Neben Vertretern der Stadt werden auch Fachexpertinnen und -experten der MVV Regioplan GmbH teilnehmen, die die Stadt Bad Kreuznach bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung unterstützt.

Die Stadt Bad Kreuznach lädt alle Interessierten ein, an der Präsentation der Zwischenergebnisse teilzunehmen. Die Stadtverwaltung bittet um eine unverbindliche Anmeldung unter rudolf.rohrbacher@bad-kreuznach.de oder telefonisch unter 0671 800 416.


Häufig gestellte Fragen und die Antworten

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess zur Organisation und Optimierung der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. Ziel ist es, den Wärmeverbrauch zu senken, Kosten zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Umsetzung von Wärmeplänen in Gemeinden fest. Es verpflichtet Kommunen, bis zu bestimmten Stichtagen detaillierte Wärmepläne zu entwickeln, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu gewährleisten.

Wer ist verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen?

Alle Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis 2026 fertigstellen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit.

Was sind die Hauptziele der kommunalen Wärmeplanung?

Die Hauptziele sind die Reduktion von CO2-Emissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien. Dies soll durch die Nutzung lokaler Wärmequellen und die Optimierung der bestehenden Infrastruktur erreicht werden.

Sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung rechtlich bindend?

Nach § 3 des WPG (Begriffsbestimmung) ist die Wärmeplanung eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die

a)   Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus sowie zur Einsparung von Wärme aufzeigt und

b)   die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt.”



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