Kleine Photovoltaikanlagen für Balkon, Terrasse oder Fassade ermöglichen es, Strom direkt vor Ort zu erzeugen. Besonders für Mieterinnen und Mieter ohne eigene Dachfläche bieten sich Balkonkraftwerke an, um Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Balkonkraftwerk muss am Wohnort in Bad Kreuznach (Kernstadt oder Stadtteile) installiert werden. Stichprobenhafte Kontrollen behält sich die Stadt vor.
- Pro Person ist nur ein Antrag möglich. Mehrfache Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Vereine, Unternehmen oder Eigentümergemeinschaften sind nicht förderfähig.
- Das Balkonkraftwerk darf nur privat genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
- Das Balkonkraftwerk wurde nach dem 26. Juni 2025 erworben, ist montiert, in Betrieb und im Marktstammdatenregister registriert.
Für alle Interessierten bietet die Volkshochschule Bad Kreuznach am Mittwoch, 25. März, 18 bis 19.30 Uhr, den Online-Vortrag „Der Weg zum eigenen Balkonkraftwerk“ an. Die Anmeldung ist direkt über die vhs-Website möglich.
Symbolfoto: Balkonkraftwerk, Unsplash.com
