„Die Darstellung des Projekts und unserer Zusammenarbeit in Teilen der jüngsten Berichterstattung entspricht nicht den Tatsachen. Sie wird unserer intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit der vergangenen Monate nicht gerecht“, betonen Oberbürgermeister Letz und Jürgen Grossmann übereinstimmend. Die Zusammenarbeit sei – entgegen anderslautender Eindrücke – „stets vertrauensvoll, respektvoll und ergebnisorientiert“ gewesen.
Zu seinem Rückzug vom Projekt „Kurmittelhaus Bad Münster am Stein“ erklärt Jürgen Grossmann:
„Ich habe mich nach reiflicher Überlegung und aus privaten Gründen zunächst von dem Projekt zurückgezogen. Diese Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen, denn die Entwicklung historischer Bausubstanz – und damit auch die Zukunft des Kurmittelhauses – liegt mir sehr am Herzen. Für mich kommt jedoch nur der Erwerb eines Gebäudes in Betracht, nicht die Vergabe im Rahmen eines Erbbaurechts. Das ist meine persönliche und sachliche Position und keine Kritik an der geleisteten Arbeit der Stadt oder am Oberbürgermeister.“
Die Frage „Verkauf oder Erbbaurecht?“ ist nach übereinstimmender Auffassung von Oberbürgermeister Letz und Jürgen Grossmann eine zentrale politische Entscheidungsfrage: „An diesem Punkt sind nun Ortsbeirat und Stadtrat am Zug“, sagt Oberbürgermeister Letz. „Die Verwaltung hat ihre Hausaufgaben gemacht: Wir haben eine professionell begleitete Investorensuche über die Städtebauförderung initiiert, intensive Gespräche geführt, Gutachten erstellt und eine fundierte Beschlussvorlage für den Verkauf erarbeitet. Die Entscheidung, ob die Stadt das Kurmittelhaus verkauft oder im Rahmen eines Erbbaurechts vergibt, liegt letztlich bei den politischen Gremien und stellt eine grundlegende Richtungsentscheidung dar.“
Die Stadtverwaltung hatte bereits im August 2023, basierend auf einer zuvor erstellten Frequenzbringeranalyse und Machbarkeitsstudie, die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mit einer strukturierten Investorensuche beauftragt. Diese umfasste unter anderem die Erstellung eines Exposés, die Recherche und Ansprache potenzieller Investoren, die Auswahl geeigneter Kandidaten sowie vertiefende Gespräche.
Von den 24 angesprochenen Investoren gab es jedoch nur eine positive Rückmeldung – die von Jürgen Grossmann. In der Folge fanden mehrere gemeinsame Besichtigungen vor Ort, ein Workshop, die Vorstellung des Investors im Ortsbeirat Bad Münster-Ebernburg, die Übermittlung von Rahmenbedingungen zur Projektentwicklung durch Herrn Grossmann, die Einholung eines Verkehrswertgutachtens, die Beauftragung eines Fachanwalts für die Vertragsgestaltung, ein Beratungstermin beim Notar sowie die Erarbeitung eines Grundsatzbeschlusses über einen Verkauf an Herrn Grossmann statt.
Am 12. Dezember 2025 wurde dem Büro Grossmann und dessen Rechtsanwalt ein Entwurf für einen Grundsatzbeschluss über einen Verkauf übermittelt. Herr Grossmann war jedoch zunächst nicht über diesen Vorgang informiert, weshalb Oberbürgermeister Letz die Unterlagen nach einem klärenden Telefonat am 21. Januar 2026 erneut zusandte.
„Ich habe Oberbürgermeister Letz in unserer Zusammenarbeit stets als zuvorkommend und fair erlebt“, betont Grossmann. „Wir standen regelmäßig im Austausch – sowohl persönlich als auch telefonisch. Die derzeit kursierende Darstellung eines vermeintlichen Gegeneinanders halte ich für verzerrt.“
Oberbürgermeister Letz weist den Vorwurf zurück, das Projekt sei hinter verschlossenen Türen vorangetrieben worden: „Ich bin mir der emotionalen und symbolischen Bedeutung des Kurmittelhauses – insbesondere für Bad Münster – sehr bewusst. Daher haben wir von Beginn an auf professionelle Unterstützung gesetzt, den Ortsbeirat frühzeitig und umfassend eingebunden und Schritt für Schritt die Basis für eine fundierte politische Entscheidung geschaffen. Unsere Vorgehensweise war stets abgestimmt und erfolgte zu den Zeitpunkten, an denen die nötigen Voraussetzungen gegeben waren oder ernsthafte Absichten vorlagen. Nun liegt es in der politischen Verantwortung der Gremien, über die grundlegende Frage – Verkauf oder Erbbaurecht – zu entscheiden.“
Sowohl Oberbürgermeister Letz als auch Jürgen Grossmann betonen, dass das Kurmittelhaus ein „Liebhaberobjekt“ ist, dessen Sanierung einen erheblichen zweistelligen Millionenbetrag erfordert und dessen langfristiger Betrieb nur mit einem tragfähigen Gesamtnutzungskonzept möglich ist.
„Das Kurmittelhaus in Bad Münster am Stein ist eines der bedeutendsten Gebäude der Region und darf nicht dem Verfall preisgegeben werden“, erklärt Letz. „Dafür braucht es Investoren, die über das notwendige bauliche Know-how und die entsprechende Finanzkraft verfügen – und die bereit sind, Verantwortung für ein denkmalgeschütztes Ensemble mit großer historischer und emotionaler Bedeutung zu übernehmen.“
Jürgen Grossmann unterstreicht, dass sein grundsätzliches Interesse für das Projekt unverändert bleibt: „Sollte sich die Stadt – über Ortsbeirat, Ausschüsse und Stadtrat – für einen Verkauf entscheiden und meine privaten Rahmenbedingungen es zulassen, bleibt die Tür für eine erneute Befassung mit dem Projekt offen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein klarer politischer Wille zum Verkauf.“
Abschließend richten Oberbürgermeister Letz und Jürgen Grossmann einen gemeinsamen Appell an die politischen Gremien: „Die Zukunft des Kurmittelhauses ist eine einmalige Chance für Bad Münster und die gesamte Stadt. Die Verwaltung hat die Vorarbeit geleistet, ein qualifizierter Investor hat seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert – jetzt braucht es eine klare politische Entscheidung zur Frage des Eigentums. Nur auf dieser Grundlage können Investoren verlässlich planen. Verwaltung, Politik und Investor können ein solches Projekt nur gemeinsam zum Erfolg führen.
Foto: Kurmittelhaus Bad Münster am Stein-Ebernburg
