Sicherheit und Verantwortlichkeit stehen an erster Stelle
Ausgangspunkt der aktuellen Entwicklung waren Voruntersuchungen, die seitens des Stadtbauamtes initiiert wurden. Diese Voruntersuchungen führten zu der fachlichen Einschätzung, dass dringend weitergehende Untersuchungen erforderlich sind. Dabei geht es nicht nur um die eigentliche Bausubstanz der Burgruine, sondern um eine umfassende fachliche Bestandsaufnahme.
In Abstimmung zwischen Verwaltung, der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT) sowie dem Vertreter des Eigentümers wurde daher ein Sachverständiger beauftragt, eine Grobkostenermittlung für eine solche umfassende Untersuchung zu erstellen. Diese umfasst unter anderem die Bereiche Verfahrensbegleitung, Felserkundung, Bestandsdokumentation, Bauforschung, Untersuchungen zu Flora, Fauna und Habitat sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Verkehrssicherung.
Das Ergebnis liegt inzwischen vor: Bereits die erforderlichen Untersuchungen allein bewegen sich in einem hohen fünfstelligen Kostenbereich. Über die Kosten einer später möglicherweise notwendigen Sanierung und dauerhaften Sicherung lässt sich derzeit seriös noch keine belastbare Aussage treffen.
Vor diesem Hintergrund gilt: Weder die Stadt noch der Eigentümer sehen sich derzeit in der Lage, die künftig zu erwartenden Aufwendungen für Unterhaltung, Instandsetzung und Verkehrssicherung nachhaltig und verlässlich zu tragen oder auch nur abschließend zu beziffern.
Entscheidung der politischen Gremien
Die Frage, wie mit dieser Situation umzugehen ist, wurde im Ortsbeirat Bad Münster am Stein-Ebernburg sowie im Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten beraten. Nach Abwägung des gesamten Sachverhalts wurde mehrheitlich kein Votum für eine Übernahme in städtisches Eigentum abgegeben. Zugleich wurde die Kündigung der bestehenden Gestattungsvereinbarungen befürwortet – verbunden mit dem ausdrücklichen Wunsch, gemeinsam mit dem Eigentümer und dem Land eine tragfähige, nachhaltige Lösung zu finden.
Die Entscheidung wurde im Anschluss unmittelbar mit dem Vertreter des Eigentümers besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Wichtig ist uns dabei folgende Klarstellung:
Die Kündigung der Gestattungsvereinbarung ist kein politischer oder touristischer „Verzicht“ auf den Rheingrafenstein als identitätsstiftendes Landschafts- und Kulturdenkmal. Sie ist vielmehr die Konsequenz daraus, dass die Stadt ohne gesicherte fachliche, rechtliche und finanzielle Grundlage die Verkehrssicherung für einen so sensiblen und risikobehafteten Bereich nicht dauerhaft verantworten kann.
Keine Kritik an den Eigentümern
Die Stadt Bad Kreuznach weist ausdrücklich darauf hin, dass die nun erforderlichen Maßnahmen nicht als Kritik an den betroffenen Eigentümern zu verstehen sind. Es geht weder um Schuldzuweisungen noch um öffentliche Vorwürfe. Maßgeblich sind vielmehr die bestehenden Eigentumsverhältnisse, haftungsrechtliche Fragen und die Anforderungen an die Verkehrssicherung.
Auch bei der Verlegung der Wanderwege gilt: Die Stadt respektiert das Eigentum Privater. Dort, wo Wege bislang lediglich geduldet wurden, besteht grundsätzlich keine dauerhafte Nutzungsgarantie.
Warum die Wanderwege jetzt umgelegt werden
Das Wandergebiet Rheingrafenstein ist touristisch von großer Bedeutung. Es umfasst derzeit die drei Premium-Rundwanderwege Introtour, Classictour und Vitaltour, die am Wanderportal am Freizeitgelände Kuhberg beginnen und enden. Diese Wege sind als Qualitätswanderwege zertifiziert und gehören zu den wichtigen Wanderangeboten der Stadt und der Region.
Die Umlegung erfolgt aus zwei Gründen:
Wegen der bevorstehenden Sperrung des Zugangs zur Ruine Rheingrafenstein Vorsorglich im Bereich ehemals militärisch genutzter, heute privater Flächen Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes wurden Wege bislang geduldet. Diese Duldung kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Die Stadt hat deshalb bereits vor Jahren vorsorglich Planungen für eine mögliche Verlegung der Wanderwege in diesem Bereich vorbereitet. Da nun zusätzlich der Weg um die Ruine Rheingrafenstein wegfällt, ist es sachgerecht, die erforderlichen Änderungen in einem Schritt umzusetzen
Das ist auch organisatorisch notwendig: Alle Wegweiserschilder mit Kilometerangaben müssen neu erstellt, Markierungen angepasst und Karten überarbeitet werden. Nach Angaben der GuT betrifft dies rund 130 Wegweiserschilder. Eine abschnittsweise Umstellung würde zu wiederholten Eingriffen, Mehrkosten und unnötiger Verunsicherung bei Wandernden führen.
Zugleich ist festzuhalten: Die neuen Wegeführungen wurden so geplant, dass die Attraktivität des Wandergebietes erhalten bleibt. Nach den veröffentlichten Informationen der GuT reduzieren die neuen Abschnitte teilweise sogar den Anteil befestigter Wege und eröffnen stellenweise neue Blickachsen auf den Rheingrafenstein.
Ziel bleibt eine nachhaltige öffentliche Lösung
Angesichts der historischen und touristischen Bedeutung des Rheingrafensteins will die Stadt die Entwicklung ausdrücklich nicht einfach hinnehmen. Vielmehr soll zeitnah das Gespräch mit dem Land Rheinland-Pfalz aufgenommen werden, um eine tragfähige Perspektive zu erarbeiten. Aus Sicht der Stadt kommt dabei insbesondere eine Lösung in Betracht, die in einer Übernahme des Eigentums durch das Land oder einen anderen öffentlichen Träger münden könnte.
Hinzu kommt: Seitens des Eigentümervertreters wurde signalisiert, dass eine Beteiligung an den Untersuchungskosten in Aussicht gestellt werden könne, wenn zuvor eine Eigentumsübertragung an die öffentliche Hand erfolge. Auch daran zeigt sich, dass nur eine langfristige, institutionell abgesicherte Lösung Aussicht auf Erfolg hat.
Unser Appell an Öffentlichkeit und Region
Die Stadt Bad Kreuznach bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Region um Verständnis dafür, dass bei aller Verbundenheit mit dem Rheingrafenstein die Sicherheit Vorrang haben muss. Der Schutz von Besucherinnen und Besuchern, die Beachtung der Eigentumsverhältnisse und eine seriöse Klärung der tatsächlichen Sanierungs- und Sicherungsbedarfe sind unverzichtbar.
Der Rheingrafenstein bleibt ein herausragendes Symbol für Bad Münster am Stein-Ebernburg und für das Nahetal. Gerade deshalb braucht es jetzt keine Emotionalisierung, sondern eine belastbare, gemeinsame und dauerhafte Lösung.
Bis zur Neuordnung der Situation stehen Wandernden im Bereich Rotenfels und Ebernburg weiterhin attraktive Alternativen zur Verfügung. Über die konkrete Umlegung der Wege und den aktuellen Stand informiert die Stadt gemeinsam mit der GuT fortlaufend über ihre offiziellen Kanäle.
Foto: Gut/ Michael Vesper – Blick auf die Ruine Rheingrafenstein vom Haidberg aus (neue Streckenführung)
