„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerkskörper nur an sicheren Orten und mit der gebotenen Vorsicht abzubrennen, damit weder Menschen verletzt noch Sachschäden verursacht werden“, betont Oberbürgermeister Emanuel Letz. Zudem sei jeder Einzelne gefordert, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob und in welchem Umfang Feuerwerk angesichts von Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sinnvoll sei. „Viele Haus- und Wildtiere leiden unter den lauten Knallern – das sollten wir nicht vergessen“, fügt Letz hinzu. Zugleich zeigt er Verständnis für all jene, die den Jahreswechsel traditionell mit Raketen und Böllern feiern möchten.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Genehmigung. Abgebrannt werden dürfen sie ausschließlich von Volljährigen. Zum Schutz vor Bränden ist das Abbrennen jedoch in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kindergärten, Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern untersagt.
Die rechtliche Möglichkeit, Feuerwerk in dicht besiedelten Bereichen zu verbieten, bezieht sich vor allem auf große Metropolen. In der Bad Kreuznacher Neustadt und rund um die Brückenhäuser erkennt die Stadtverwaltung derzeit keine Gefahrenlage, die ein generelles Verbot rechtfertigen würde.
Die Stadt Bad Kreuznach wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel.
Symbolfoto: Feuerwerk am Nachthimmel, Pixabay.com
