Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist gemäß Paragraph 22 c Weingesetz zuständig für die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer geografischen Angabe (g.g.A.) oder Ursprungsbezeichnung (g.U.) für Erzeugnisse des Weinbaus. Für das Anbaugebiet Nahe wurde die entsprechende Abgrenzung des geschützten Ursprungs (g.U. Nahe) rechtskräftig festgesetzt.

Waren Flurstücke in einer früheren Abgrenzung der Weinlage enthalten, die auf Grund weinbaulicher Belange oder im Flurbereinigungsverfahren angepasst wurden, werden diese wieder in die Weinlage aufgenommen. Die Überprüfung der Weinbergsrolle in Verbindung mit der EU-Weinbaukartei sowie der Abgrenzung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U. Nahe) hat ergeben, dass Flurstücke in den Gemarkungen Bad Kreuznach, Bosenheim und Planig in einer früheren Lagenabgrenzung der Einzellagen Rosenberg (510130) oder Gutental (510107) belegen waren und innerhalb der aktuellen g.U. Abgrenzung liegen. Diese Flurstücke wurden zu den Weinlagen hinzugezogen.

Nachfolgend können Sie eine dem heutigen Weinbau angepasste Abgrenzungsbeschreibung der Einzellagen Rosenberg und Gutental einsehen.

⇒ Rosenberg

⇒ Gutental

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