Landrat Erwin Eduard Otto von Nasse und Bürgermeister Dr. Hans Koernicke übergaben die öffentliche Gewalt und die Kommunalbehörden von Stadt und Kreis an ihn. Der Revolutionsrat wurde zur obersten Behörde des Kreises und übernahm die Macht im gesamten Kreisgebiet.
Im Haus der Stadtgeschichte Bad Kreuznach sind Schreiben überliefert, die an den Kreuznacher Arbeiter- und Soldatenrat, mit Sitz im Stadthaus, geschickt wurden. Darunter befinden sich Briefe aus verschiedenen Orten des Landkreises Bad Kreuznach wie z.B. ein handschriftlich verfasster Brief vom 16. November 1919, in dem mitgeteilt wird, dass sich am 15. November 1918 in Bad Münster am Stein ebenfalls ein Arbeiter- und Soldatenrat gegründet hat. Dieses Komitee setzte sich zusammen aus: Knörzer, Stieb und Sonntag, Berkenhoff Jr., Urschel, Günther, Kadisch und Mohr.
Weiterhin wurde darin mitgeteilt, wer für die Nahrungsmitteleinziehung, Überwachung der Lebensmittelverteilung und den Sicherheitsdienst in der Stadt zuständig und wer für die Teilnahme an den Kreuznacher Sitzungen des Arbeiter- und Soldatenrates bestimmt worden war.
Weitere Schreiben des Konvoluts dokumentieren die antisemitische Stimmung in der Bevölkerung, die gegen Ende des Ersten Weltkrieges und unter dem Einfluss der schlechten Lebensmittelversorgung an Heftigkeit zugenommen hatte. Der Vorsteher der jüdischen Gemeinde aus Sobernheim Leopold Loeb zeigte am 16. November 1919 an, dass „in den letzten Tagen 17 Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof umgeworfen und teilweise zerstört worden seien“. Trotz Anzeige bei der Polizeiverwaltung und der Bekanntmachung im „Sobernheimer Intelligenz-Blatt“ mit Hinweis auf eine Belohnung, konnte kein Täter überführt werden.
In der Übergangszeit vom Ende der Monarchie bis zur Errichtung der Weimarer Republik stellte der Arbeiter- und Soldatenrat eine wichtige politische Instanz dar. Das Konvolut, das sich im Haus der Stadtgeschichte befindet, bezeugt eine Zeit des Umbruchs und der Unsicherheit. Neben den schriftlichen Zeugnissen befinden sich darin auch zwei Armbinden, die die Träger als Mitglieder bzw. Beauftragte des Arbeiter- und Soldatenrates kennzeichneten.
StAKH MS Arbeiter- und Soldatenrat

