Klage eines Bürgers abgewiesen

Verwaltungsgericht bestätigt: Kommunalwahl 2024 war rechtmäßig


„Das ist ein wichtiges Signal für das Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse vor Ort. Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die mit großem Engagement zum guten Gelingen der Wahl beigetragen haben“, so Oberbürgermeister Emanuel Letz in seiner Stellungnahme. 

er Kläger hatte verschiedene Unregelmäßigkeiten geltend gemacht, darunter vermeintliche Fehler bei der Wahlorganisation und eine Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Oberbürgermeister im Zusammenhang mit Wahlwerbung der FDP. Ziel war die Ungültigerklärung und Wiederholung der Wahlen. 

Das Verwaltungsgericht bestätigte dagegen die Rechtmäßigkeit der Wahl und der zugrundeliegenden Verfahren: 

Keine erheblichen Wahlfehler: Nach Auffassung des Gerichts lagen keine erheblichen Verstöße gegen Wahlvorschriften vor, die geeignet gewesen wären, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. 

Neutralitätspflicht nicht verletzt: Die Wahlwerbung der FDP, in der der Oberbürgermeister als Kandidat (u.a. auf Plakaten, in einer Broschüre, einer Anzeige und in Radiospots) auftrat, wertete das Gericht als zulässige parteipolitische Werbung. Der Oberbürgermeister sei in diesen Zusammenhängen als Parteipolitiker und nicht in amtlicher Funktion aufgetreten. 

Wahlorganisation ordnungsgemäß: Weder bei der Plakatierung und deren Ahndung, noch bei der Zuordnung der Wahlberechtigten zu Wahllokalen, der Ausstattung der Wahllokale noch bei der Auszählung – insbesondere im Wahllokal Bosenheim – stellte das Gericht mandatsrelevante Fehler fest. Eine kurzzeitige Verschlossenheit des Wahllokals während der Auszählung sei nicht geeignet gewesen, das Wahlergebnis zu beeinflussen. 

Stimmzettel korrekt: Die Hinweise zur Anzahl der Stimmen auf den Stimmzetteln waren nach der Entscheidung des Gerichts rechtlich zutreffend. 

Die Stadt Bad Kreuznach war in dem Verfahren als Beigeladene beteiligt. Das Gericht schloss sich im Ergebnis der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde und der Stadt an, wonach die Kommunalwahlen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.