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- Leitungsarbeiten: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung in der Dürerstraße
- Kanalarbeiten: B 48 Höhe Saline Theodorshalle stadteinwärts gesperrt
- Ab 25. November: B 48 in Höhe Weyersstraße wechselseitig halbseitig gesperrt
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
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Städtische Friedhöfe
Bereits seit dem Mittelalter besteht in Deutschland eine Bestattungspflicht – aus christlicher Tradition zunächst als Erdbestattung. Durch das Bestattungsrecht ist die Stadt Bad Kreuznach verpflichtet, Friedhöfe anzulegen und zu unterhalten sowie Leichenhallen zu errichten.
Wir verfügen im Stadtgebiet und in den Stadtteilen über mehrere Friedhöfe als würdige Ruhestätten der verstorbenen Menschen und als Trauer- und Gedenkstätten ihrer hinterbliebenen Angehörigen.
Die Friedhofsverwaltung als Sachgebiet des Bauhofs ist Ihr Ansprechpartner bei der Organisation von Bestattungen, Grabnutzungsrechten, Genehmigung von Umbettungen sowie für die Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe.
Folgende Grabstätten stehen auf allen Friedhöfen zur Verfügung:
- Reihen- und Urnenreihengräber
- Wahl- und Urnenwahlgräber
Grabarten, die auf dem Hauptfriedhof zusätzlich zur Verfügung stehen:
- Anonyme Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen
- Belegfeld Regenbogenkinder
- Urnenwandgrabstätten (auch auf dem Friedhof in Winzenheim), seit 2007 auch in den Stadtteilen Planig und Bosenheim
- Rasengräber für Erd- und Urnenbeisetzungen mit Liegestein
- Baumfeld für Urnen in Reihen- und Wahlgräbern
Ruhezeiten
Die Ruhezeit für Verstorbene beträgt 25 Jahre.
Hinweis:
Alle Wahlgrabstätten (mit Ausnahme der Urnenwand) können im Wege des Vorauskaufs erworben werden.
Grabstättenarten
- Reihengrabstätten
Diese Grabstätten werden erst im Bestattungsfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und der Reihe nach belegt. Es ist nur eine Bestattung (Sarg oder Urne) vorgesehen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. - Wahlgrabstätten
Hierbei handelt es sich um Grabstätten zur Erd- und Urnenbestattung. Hierbei können ein- bis mehrstellige Erdgrabstätten sowie zweistellige Urnenplätze erworben werden. Zusätzlich können auf den Erdgrabstätten mehrere Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und mit der Möglichkeit der Verlängerung verliehen. - Anonyme Wahlgrabstätten
Hierbei wird die Grabart "Anonym" gewählt. In den Grabstätten, die nicht einzeln gekennzeichnet sind, werden Särge und Urnen der Reihe nach beigesetzt. Angaben zu den Verstorbenen entfallen. Die genaue Grablage ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Das Nutzungsrecht läuft hier für 25 Jahre. Die Pflege des Grabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. - Rasengrabstätten
Bei diesen Reihengrabstätten handelt es sich um ein Rasengrab mit Liegestein mit Namen sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen. Hier könne sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen angeboten werden. Der Liegestein wird oberflächengleich in den Rasen eingelassen.
Das Nutzungsrecht läuft über 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Pflege des Rasengrabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. - Baumfeld
Bei dieser Begräbnisstätte handelt es sich um ein Belegfeld für Urnen. Es wurde mit mehreren Bäumen bepflanzt und mit Granitsteinen eingefasst sowie in Ringe angeordnet. Der innere Ring an den einzelnen Bäumen ist für Urnenreihengräber, der äußere Ring für Urnenwahlplätze. (Familienplätze für 2 Urnen) - Regenbogen-Feld
Hier finden Eltern von Totgeborenen einen Ort, an dem sie trauern können. Frühgeborene, die weniger als 500 g wiegen und deshalb nicht bestattungspflichtig sind, werden hier beigesetzt. - Urnenwandgrabstätten
Bei den Urnenwänden handelt es sich um Wahlgrabstätten, die für 30 Jahre erworben werden. In diesen Urnennischen können wenigstens zwei Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht ist nach Ablauf verlängerbar. Ein Vorauskauf einer Nische in der Urnenwand ist nicht möglich.
Auf den Abdeckplatten der Nischen werden Bronze-Schilder mit den Daten der dort beigesetzten Verstorbenen angebracht.
Hier herrscht Gestaltungsvorschrift, d. h. die Friedhofsverwaltung übernimmt die Bestellung und Anbringung der Gravurplatten.
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