Das Referat Weinbau und Landwirtschaft der Kreisverwaltung Bad Kreuznach informiert, dass ab sofort Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 2. Februar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2026.
Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Maßnahmen und Fördersätze, sowie weitere Richtlinien sind ab Januar 2026 auf der Internetseite des MWVLW abrufbar.
Symbolfoto: Weinreben, Pexels.com
