Die fristgerecht eingereichten Unterlagen beider Bewerber wurden vom Wahlausschuss geprüft. Dabei wurden keine Beanstandungen festgestellt, sodass beide Kandidaten offiziell für die Wahl zugelassen wurden.
Die Wahl zur Ortsvorsteherin bzw. zum Ortsvorsteher findet gemeinsam mit der Landtagswahl am Sonntag, 22. März 2026, statt.
Symbolbild: Wahlurne, Pixabay.com
