Mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können die Wahlberechtigten den Wahlschein, das heißt die Briefwahlunterlagen, beantragen. Dies ist bequem über den personalisierten QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung oder online möglich. Die Wahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Ab Montag, 16. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro am Rathaus (Kornmarkt 5, EG) beantragt und abgeholt werden. Im barrierefreien Briefwahlbüro ist zudem das direkte Ausfüllen der Stimmzettel vor Ort möglich.
Das Briefwahlbüro hat folgende Öffnungszeiten:
- Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr
- Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
Am Freitag vor der Wahl, 20. März, ist das Briefwahlbüro von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.
Archivfoto: Hinweisschild "Briefwahlbüro" Stadt Bad Kreuznach, Foto: Isabel Gemperlein
