Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad KreuznachWir bitten um Beachtung der Abweichungen für die Stadt Bad Kreuznach von den o.a. Angaben der Landesredaktion:
Beschreibung
Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Im öffentlichen und privaten Außenbereich kann die Fällung eines Baumes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Die Fällung von Bäumen unterliegt dem allgemeinen Artenschutz. In der Stadt Bad Kreuznach unterliegen Bäume einer Satzung_zum_Schutz_des_Baumbestandes.pdf. Das Fällen eines Baumes erfordert daher ein Genehmigungsverfahren.
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, ist eine Genehmigung im Rahmen der Baumschutzsatzung Bad Kreuznach erforderlich. Für den gefällten Baum muss in der Regel ein Ausgleich geleistet werden.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Diese ist bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach angesiedelt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare