Kfz-Zulassung - Vollmacht für Kfz-Zulassung durch Dritte
Leistungsbeschreibung
Zulassung durch Bevollmächtigte
Im Land Rheinland-Pfalz wird ein Fahrzeug nur noch unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
- Der Kfz-Halter erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand vorliegt! Diese Regelung gilt für alle rheinland-pfälzischen Zulassungsbehörden. Die Richtigkeit der Angaben können Sie glaubhaft machen durch Scheckkarte, Kontoauszug (beides auch als Kopie) oder bei Firmen durch den Firmen-Briefbogen, auf dem die Bankverbindung aufgedruckt ist. Auf dieses Konto können auch künftig entstehende Erstattungsbeträge überwiesen werden.
- Seit dem Jahr 2005 wird ein Fahrzeug nur noch dann zugelassen, wenn der Kfz-Halter bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) hat.
- Seit dem Jahr 2007 gilt zudem, dass ein Fahrzeug nur noch dann zugelassen wird, wenn der Kfz-Halter keine Kostenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen mehr zu leisten hat.
Für Sie als bevollmächtigte Person bedeutet das:
- Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt erst dann, wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat des Kfz-Halters vorlegen.
- Außerdem müssen Sie nachweisen, dass der Kfz-Halter sein Einverständnis erteilt hat, Ihnen seine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse (insbesondere bestehende Kraftfahrzeugsteuerrückstände) bzw. etwaige Kostenrückstände bekannt zu geben. Es muss daher entweder der u. a. Vordruck "Kfz-Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten" oder ein inhaltsgleiches Dokument verwendet werden.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Bitte legen Sie bei der Zulassung neben den übrigen notwendigen Unterlagen eine Vollmacht des Kfz-Halters vor.
- Das für die SEPA-Lastschrift angegebene Konto muss die erforderliche Deckung aufweisen, weil sonst für das kontoführende Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung besteht.
- Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, erlischt automatisch das erteilte SEPA-Lastschriftmandat. Bei Anmeldung eines anderen Fahrzeuges muss erneut eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt werden, ebenso bei Änderung der Bankverbindung.
- Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Stellen außerhalb der Steuerverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Lastschrifteneinzugsverfahrens und bei etwaigen Erstattungen.
- Rückfragen zur Bankverbindung richten Sie bitte ausschließlich an das >> zuständige Hauptzollamt.
Anträge / Formulare