Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

    • Vor 1953: 19.01.2033
    • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
    • 1999 bis 2001: 19.01.2026
    • 2002 bis 2004:19.01.2027
    • 2005 bis 2007: 19.01.2028
    • 2008: 19.01.2029
    • 2009: 19.01.2030
    • 2010: 19.01.2031
    • 2011: 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013:  19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Kreuznach

    Führerschein Vorderseite

    Vorderseite:

    1. Name
    2. Vorname
    3. Geburtsdatum und ?ort
    4a. Ausstellungsdatum der Karte
    4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland gilt der Führerschein unbefristet!
    4c. Ausstellungsbehörde
    5. Nummer des Führerscheins
    6. Lichtbild
    7. Unterschrift
    8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
    9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, L und T ? grundsätzlich nicht aufgeführt werden.

    Führerschein Rückseite

    Rückseite:

    9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen
    10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet
    11. Gültigkeitsdauer befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
    12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschl. Auflagen) in codierter Form
    13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
    14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • alter Führerschein im Original
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • Rechtsgrundlage

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