Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Kreuznach>> Straßenreinigung durch den Bauhof
>> Winterdienst durch den BauhofRechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Kreuznach§ 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz Rheinland Pfalz
>> Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Kreuznach
(Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Reinigung öffentlicher Straßen und die hierfür zu erhebenden Gebühren)