Erschließungsbeitrag zahlen
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Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad KreuznachBaugesetzbuch (BauGB) Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Erschleißungsbeiträgen