Landespräventionspreis: Projektemacher können sich bis 28. Februar 2026 bewerben


Kriminalprävention nimmt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer gewaltfreien Gesellschaft und der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ein. Aufgrund der sich rasant verändernden Gesellschaft steht die Kriminalprävention kontinuierlich neuen Herausforderungen gegenüber. Es gilt daher, den jeweiligen Entwicklungen angepasst, neue kriminalpräventive Konzepte zu entwickeln. Die Bewältigung dieser Herausforderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf des großen Engagements vieler Akteur/-innen. Besonders herausragende kriminalpräventive Projekte verdienen eine besondere Würdigung, daher vergibt der rheinland-pfälzische Landespräventionsrat seit 2012 den Landespräventionspreis. Die Ausschreibung erfolgt seit 2019 im Rhythmus von zwei Jahren.

Ziel der Ausschreibung

Ziel ist es, die Arbeit der Projektemacherinnen und Projektmacher auszuzeichnen und die erfolgreichen Konzepte landesweit vorzustellen. Dadurch sollen weitere Akteurinnen und Akteure angeregt werden, im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises einen Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten.

Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme

Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen, soziale Einrichtungen, Behörden, Kriminalpräventive Gremien, Einzelpersonen und sonstige Institutionen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Eingereicht werden können alle Projekte sowie Initiativen und Strategien, die mit neuen und innovativen Ansätzen kriminalpräventiven Herausforderungen begegnen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen eindeutig kriminalpräventiven Charakter aufweisen. Themen können beispielsweise sein: Jugendgewalt, sexueller Missbrauch, Rechtsextremismus, Alkoholmissbrauch, Vandalismus, Zivilcourage, Sicherheit im Alter oder Internetkriminalität.

Die Projekte sollten die folgenden Merkmale aufweisen:

  • Vermittlung neuer Anregungen für die inhaltliche Arbeit,
  • Übertragbarkeit auf andere Bereiche,
  •  Berücksichtigung der Gender-Perspektive,
  •  Impulsgebung für die Zusammenarbeit und Vernetzung vorhandener Strukturen,
  •  Einbindung in ein überregionales Projekt oder Förderung desgleichen,
  • Projektabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegend und
  • Projektumsetzung, auch mit Dritten, in Rheinland-Pfalz.

Für die Bewerbung ist das Online-Bewerbungsformular zu nutzen. Die nächste Auszeichnung wird im Jahr 2026 stattfinden. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2026.

Preis & Preisverleihung

Die Preisgelder betragen für die ersten drei Plätze insgesamt 6.000 Euro (3.000 Euro, 2.000 Euro, und 1.000 Euro) und sind zweckgebunden:

a) für die Fortführung des bestehenden Projektes und/oder
b) für die Entwicklung eines neuen kriminalpräventiven Projektes.

Eine unabhängige, interdisziplinäre Jury wählt die besten Projekte (1. – 3. Platz) aus. Bewertet werden auch die Originalität, der Grad der Zielerreichung und die Nachhaltigkeit sowie die Möglichkeit der Übertragung auf andere Regionen. Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Preisverleihung erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Landespräventionsrates Rheinland-Pfalz und den Minister des Innern und für Sport. Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung.

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