Vereinsregister
Beschreibung
Das öffentliche Vereinsregister macht die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eines eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte feststellbar. Durch Einsicht in das Vereinsregister können beispielsweise Informationen darüber bezogen werden, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Die Vereinsregister werden bei den jeweiligen Registergerichten geführt, die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Vereins.