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Schüler- und Kitakinderbeförderung: Verhalten bei Fahrtunterbrechungen
Bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen ist im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler und Kinder, die aussteigen wollen, folgendes zu beachten:
1. Kindergarten, Grundschule und Förderschule
- Diese Kinder/Schüler müssen unter Aufsicht des Fahrerpersonals im Bus verbleiben, bis Hilfe eintrifft oder die Weiterfahrt möglich ist. Ausnahme: In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe ein trifft.
2. Weiterführende Schulen (ab Klassenstufe 5)
- Diese Schülerinnen und Schüler sollen unter Aufsicht des Fahrerpersonals verbleiben. Die Schüler können jedoch auf eigenen Wunsch aussteigen. Der Fahrer muss sie dann darauf hinweisen, dass sie dies auf eigene Gefahr tun. Bei Dunkelheit dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur Schüler ab der Klasse 8 aussteigen.
Bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen ist vom Fahrer die Schule/der Kindergarten - nach Möglichkeit die Eltern - direkt zu informieren oder umgehend das Verkehrsunternehmer bzw. die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu verständigen, damit die betroffenen Schulen/Kindergärten unterrichtet werden können. Von dort kann dann eine Information an die Eltern erfolgen.
Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste.
Wir bitten die Eltern ihren Kindern nahezulegen, je nach Situation im Bus zu verbleiben bzw. den Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen. Dies ist nämlich auch ein Hauptpunkt, weshalb es zu Problemen kommt. Es sind teilweise die Schülerinnen und Schüler selbst, welche die Fahrer dazu nötigen, sie aussteigen zu lassen.
Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach