Abschaffung des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024


Der Kinderreisepass wird ab 1. Januar 2024 abgeschafft, weil er seit 2021 nur noch eine einjährige Gültigkeit aufweist und nicht in allen Ländern auf der Welt akzeptiert/anerkannt wird.

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum im Dokument angegebenen Ablaufdatum.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Für die Beantragung dieser Personaldokumente ist bei Kindern ab dem 6. Geburtstag deren Anwesenheit notwendig (Fingerabdrücke)

Es wird darum gebeten, sich frühzeitig um die Buchung eines Termins für die Vorsprache bei der Einwohnermeldestelle zu bemühen, da die Ausführung der Bestellung zirka drei bis vier Wochen in Anspruch nimmt. Mit der E-Mail-Bestätigung erhalten Sie alle benötigten Informationen. In Eilfällen kann ein vorläufiges Dokument sofort ausgestellt werden.

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