Die Wahlberechtigten können mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein, das heißt die Briefwahlunterlagen, beantragen. Dies ist bequem über den personalisierten QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung oder online hier möglich. Die Wahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Die Zustellung kann jedoch erst nach dem 10. Februar erfolgen, da dem Wahlamt die Stimmzettel erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an Briefwählerinnen und Briefwählern kann es sein, dass die Wahlunterlagen erst ab dem 17. Februar eintreffen. Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt eingehen, wird empfohlen, den „roten Umschlag“ mit den Unterlagen direkt vorbeizubringen oder in den Briefkasten des Gebäudes in der Hochstraße 48 einzuwerfen.
Ab Montag, 10. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro in der Hochstraße 48 (ehemaliges Stadthaus) beantragt und abgeholt werden. Im barrierefreien Briefwahlbüro ist zudem das direkte Ausfüllen der Stimmzettel vor Ort möglich.
Das Briefwahlbüro hat folgende Öffnungszeiten:
- Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr
- Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr
Am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, ist das Briefwahlbüro von 7.30 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Die Stadt Bad Kreuznach bittet etwaige Verzögerungen bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen zu entschuldigen.
Archivfoto: Hinweisschild zum Briefwahlbüro in der Hochstraße 48