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Kennziffer 99-23: Ehrenamtliche Kräfte für das Haus der Stadtgeschichte

Kennziffer 99-23: Ehrenamtliche Kräfte für das Haus der Stadtgeschichte

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unser Haus der Stadtgeschichte/Stadtarchiv mehrere

EHRENAMTLICHE KRÄFTE (m/w/d).

Das Haus der Stadtgeschichte/Stadtarchiv ist das Gedächtnis der Stadt und das Gedächtnis der Bürger*innenschaft. Zudem ist es eine Stätte der Forschung und bietet seinen Nutzerinnen und Nutzern eine Fülle von Dienstleistungen. Es erfüllt als Stadtarchiv die gesetzliche Aufgabe, archivwürdiges kommunales Schriftgut vorzuhalten. Es sichert, bewahrt und erschließt das materielle und immaterielle Erbe der Stadt und macht es dadurch nutzbar.

Das Haus der Stadtgeschichte leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Identitätsstiftung der Bürger*innen und stärkt dadurch den Gemeinschaftssinn. Es ist eine Begegnungsstätte, ein Erkenntnis- und Kommunikationsort, wo Menschen aller Altersstufen und sozialen Milieus, Einheimische wie Zugewanderte forschen, agieren und an Bildungsangeboten teilhaben können.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des Stammpersonals bei dem Auf- und Ausbau der Fachbibliothek.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich ehrenamtlich in unsere Arbeit einbringen möchten. Vorzugsweise wäre eine Unterstützung donnerstags und/oder freitags hilfreich.

Wünschenswerte Kenntnisse bzw. Erfahrungen:

  • zum Aus- und Aufbau unserer Bibliothek,
  • zur Erfassung der Bücher in digitaler Form,
  • Bearbeitung von Datenbanken und Listen,
  • Sortierung und Beschriftung von Büchern, Druckschriften und Grauer Literatur.

Wenn Sie sich vorstellen können, in einem ambitionierten Team zuverlässig mitzuarbeiten, senden Sie uns bitte einen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben unter Angabe der Kennziffer 99-23 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an personalamt@bad-kreuznach.de oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Wilhelmstraße 7 - 11, 55543 Bad Kreuznach.

Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Selbstverständlich können die Unterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Unterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens abzuholen.

⇒ Download des Stellenangebots als PDF