Kennziffer 58-25: Reinigungskräfte
Wir suchen
Reinigungskräfte (m/w/d)
für unsere Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und andere Außenstellen. In welchem Bereich Stellen zu besetzen sind, wird Ihnen im Rahmen des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt.
Bitte teilen Sie uns folgende Informationen in Ihrer Bewerbung mit:
- gewünschter/möglicher Stundenumfang in der Woche,
- Einsatz am Vormittag, Nachmittag oder ganztägig,
- Mobilität (Führerschein/Auto vorhanden oder angewiesen auf öffentliche Verkehrsmittel).
Anforderungsprofil:
- Sauberkeit und Ordnungssinn,
- Zuverlässigkeit,
- Flexibilität,
- deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Wir bieten:
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
- Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung von ÖPNV,
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK),
- verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst,
- Mitarbeiterangebote mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken,
- Jahressonderzahlung, Leistungsorientierte Bezahlung und einen sicheren Arbeitsplatz.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 58-25 gerne per Mail an „bewerbung@bad-kreuznach.de“ (ausschließlich PDF-Format) oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.