Kennziffer 43-25: Abteilungsleitung Abteilung Hochbau
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unser Stadtbauamt eine
Abteilungsleitung (m/w/d) Abteilung Hochbau
Die Stelle ist in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden bzw. 40 Stunden zu besetzen. Bei sich ergänzenden Bewerbungen ist eine Besetzung in Teilzeit grundsätzlich möglich.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- personelle, fachliche und strategische Leitung der Abteilung Hochbau,
- Förderung und Lenken der städtischen Entwicklung sowie der Hochbauprojekte der Stadt Bad Kreuznach,
- Entwicklung langfristiger strategischer Pläne für den Hochbau,
- Leitung und Koordination aller Bauprojekte innerhalb der Abteilung, von der Planung bis zur Fertigstellung,
- enge Zusammenarbeit mit anderen städtischen Abteilungen und Ämtern, externen Partnern und Auftragnehmern,
- Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung bei allen Entscheidungen und Prozessen,
- verantwortlich für die Belange der Bauunterhaltung,
- Beratung und Entscheidung im Bereich des Hochbaus in besonderen Fällen,
- gestalterische Beratung bei der Planung von Vorhaben in besonderen Fällen,
- Beratung zur Pflege erhaltenswerter Gebäude und Baudenkmäler,
- Entwurf von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit höherem Schwierigkeitsgrad,
- übergeordnete Leitung Objekthochwasserschutz,
- Vorbereitung und Durchführung von Bauplanungswettbewerben,
- Teilnahme an und federführende Vorbereitung von Ausschüssen und anderen Gremien in Zusammenarbeit mit Externen.
Anforderungsprofil:
- abgeschlossenes Studium (grundständig) Bauingenieurwesen (Allgemeines Bauingenieurwesen (Bachelor) oder Architektur (Bachelor) oder Architektur und Innenarchitektur (Bachelor) oder Architektur und Städtebau (Bachelor) oder vergleichbares Studium,
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Hochbauingenieur/-in oder Architekt/-in,
- Führungserfahrungen wünschenswert,
- Erfahrung im Umgang mit Neubauten und Sanierungen, vorzugsweise bei kommunalen Bauten,
- besonders vertiefte Kenntnisse im Bau-, Vergabe- und Architektenrecht (u. a. LBauO, BauGB, BauNVO, GWB, VOB, VOL, UVgO, VgV, HOAI, AHO),
- Erfahrungen oder Fortbildungen im (Bau-)Projektmanagement wünschenswert,
- vertiefte Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht (LBauO RLP, BauGB, BauNVO),
- tiefgehende Kenntnisse allgemeines Verwaltungsrecht,
- Kenntnisse im Vertragswesen,
- breite Grundkenntnisse diverser weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Denkmalschutz, Brandschutz, Immissionsschutzrecht etc.).
Wir bieten:
- eine verantwortungsvolle Führungsposition mit großem Gestaltungsspielraum,
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten,
- flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen,
- Standortsicherheit,
- eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen,
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) für Beschäftigte,
- verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst,
- 30 Tage Urlaub.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen sowie der persönlichen Voraussetzungen richtet sich die Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Rheinland-Pfalz. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TVöD, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 43-25 bis spätestens 30.06.2025 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an „bewerbung@bad-kreuznach.de“ oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.