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Kontaktverbot einhalten
Kommunaler Vollzug appelliert an Bürger: „Wir bleiben für Euch im Dienst, bleibt Ihr für uns zu Hause“
Nach aktuellem Stand hat der Vollzug bisher keine nennenswerten Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung festgestellt. Auch die schon geltende, verschärfte Verordnung des Gesundheitsministeriums, darunter die Schließung von Restaurants bis auf den Abhol- und Lieferservice, wird eingehalten. In Lebensmittelmärkten und noch betriebenen Baumärkten verweisen die Beamten des Vollzugs auf die Hygienevorschriften, vor allem die Abstandsgebote. Kreisverwaltung und Ordnungsamt warten derzeit auf die Umsetzung des zwischen Bund und Ländern vereinbarten 9-Punkte-Plans. Dies soll schnellstmöglich erfolgen.
„Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Kontaktverbote unbedingt beachten. Ich möchte keine Ausgangsbeschränkungen für die Stadt Bad Kreuznach. Das kann nur durch striktes Einhalten der Ver- und Gebote erreicht werden“, so Schlosser.
Foto: Kontrollieren, ob die Schließungen von Geschäften und Restaurants und die sozialen Kontaktverbote eingehalten werden: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes.