Aufruf Pflegekinderdienst

Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen: Stadtjugendamt sucht Pflegefamilien in Bad Kreuznach


Anforderungen an die Pflegeeltern

Die Pflegefamilien sind nicht zwingend auf eine Vater-Mutter-Kind-Konstellation festgelegt, es kommen auch Einzelpersonen, eingetragene Lebenspartnerschaften und Verwandte in Frage. Wichtig ist, dass die Pflegeeltern genug Zeit haben, sich auf die besondere Lebenssituation des Kindes einzustellen und bereit sind, es auf dem Lebensweg zu begleiten.

Zudem benötigen die Pflegeeltern Einfühlungsvermögen, Geduld, Belastbarkeit, ausreichenden Wohnraum und ein stabiles soziales Umfeld. Die Familie muss dem Kind einen Ort bieten, an dem es zur Ruhe kommen kann und sich sicher fühlt; die „Chemie“ zwischen der Pflegefamilie und dem Pflegekind muss passen. Auch sollte die Pflegefamilie offen sein für den Kontakt des Kindes zu den leiblichen Eltern.

Für ein älteres Kind ist ein eigenes Zimmer notwendig, ein Baby kann im Schlafzimmer der Pflegeeltern mitschlafen. Eine weitere Voraussetzung ist der Vorweis eines einwandfreien Führungszeugnisses, die Bereitschaft mit dem Jugendamt zu kooperieren und Einblicke in ihr Familienleben zu geben.

Man unterscheidet drei Formen der Pflege:

  • Kurzzeitpflege: Die Pflegefamilie versorgt und betreut das Kind in einer Notsituation, etwa während eines Krankenhausaufenthalts der Mutter oder der Eltern.
  • Bereitschaftspflege: Das Kind ist für eine begrenzte Zeit in einer Pflegefamilie untergebracht. Es besteht eine Rückkehrperspektive, wenn die Eltern ihre Erziehungsdefizite aufgearbeitet haben, ihre Situation stabil ist und sie wieder in der Lage sind, eigenständig Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Die Bereitschaftspflege kann auch der Perspektivklärung dienen, wenn das Kind wegen einer Notsituation in Obhut genommen wurde.
  • Dauerpflege: Das Kind wird in der Regel für längere Dauer bis hin zur Selbstständigkeit begleitet, gefördert und erzogen. Entwicklungsdefizite und Störungen sollen ausgeglichen werden. Je nach Bedarf kann eine sozial- oder sonderpädagogische Pflegestelle notwendig sein.
  • Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, als Gastfamilie Flüchtlingskinder oder ältere Jugendliche aufzunehmen und zu unterstützen.

Unterstützung durch das Jugendamt

Der Pflegekinderdienst begleitet die Pflegefamilie während der ganzen Zeit. Die Mitarbeiterinnen beraten vor Ort, vor allem wenn es schwierig wird. Supervisionen für alle Pflegeeltern und Weiterbildungen sind Standard. Das Jugendamt sichert den Unterhalt des Pflegekinds durch die Übernahme der materiellen Aufwendungen und bezahlt die Pflegefamilie für die Übernahme der Erziehung.

Kontakt: Wer Interesse hat, eine Kurzzeit-, Bereitschafts- oder auch Dauerpflege zu übernehmen, wendet sich an die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdiensts Anne Heil, Telefon 0671-800-291, Heidrun Höfer, -800-295, oder Michaela Hollstein, -800-180.


Symbolfoto: Familie, Pixabay

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