Stellungnahme zum FWG-Antrag zur Umsetzung Stadtratsbeschluss Abgabe Jugendamt

Stellungnahme zum FWG-Antrag zur Umsetzung Stadtratsbeschluss Abgabe Jugendamt

Nach dem Antrag der FWG-Fraktion zur Entbindung der Stadt Bad Kreuznach als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom 10. Februar hat Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport um Stellungnahme gebeten.

Bereits am 21. Januar hatte das Innenministerium in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz schriftlich mitgeteilt, dass die am 15. Dezember 2014 übermittelte Rechtsauffassung zu dieser Thematik aufrechterhalten bleibt. Der Sachverhalt wurde also von beiden Ministerien erneut rechtlich geprüft und das Ergebnis der Prüfungen von 2001 und 2014 bestätigt. „Insofern ist entgegen der Aussage der FWG sehr wohl eine Prüfung erfolgt“, sagt Kaster-Meurer. Vom „Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht“ könne der Stadtrat nur dann Gebrauch machen, wenn die Angelegenheit in seine Zuständigkeit fällt, und das sei hier − nach rechtlicher Auffassung der beiden zuständigen Ministerien − nicht der Fall.

Auch die von der FWG zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses aufgeforderte ADD bestätigt in ihrer Antwort vom 11. Februar, dass die „seitens des Landes mitgeteilte Rechtsauffassung auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage eindeutig“ sei. Nur der Landesgesetzgeber kann demnach die kraft Gesetzes als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltende Stadt Bad Kreuznach von diesen Aufgaben entbinden.

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