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Brennholz aus dem Forstrevier Bad Münster am Stein-Ebernburg
Um eine kontinuierliche Belieferung der Bevölkerung mit Brennholz zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Bedarfsmeldung erforderlich. Die Bestellung von Brennholz ist ausschließlich über den beigefügten Vordruck möglich, der jährlich im September und Oktober im Mitteilungsblatt abgedruckt ist.
⇒ Vordruck zum Download ( pdf-Datei)
Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck per Fax, Email oder Post an das Forstrevier Bad Münster am Stein-Ebernburg über das Forstamt Bad Sobernheim, Felkestraße 12, 55566 Bad Sobernheim
Melden Sie Ihren Brennholzbedarf bitte unbedingt bis zum 30. Oktober 2015.
Die Abgabe der Brennholz-Lose bzw. der Brennholz-Polter (örtl. Einweisung im Wald) wird zu bestimmten Terminen stattfinden. Diese „Brennholz-Termine“ werden rechtzeitig vorab im Mitteilungsblatt bekannt gemacht oder den Kunden, die bestellt haben, per Email mitgeteilt.
Künftig wird die Bekanntgabe der Termine, als auch die Veröffentlichung der Vordrucke sowie weiterer Informationen nur noch per Email erfolgen.
Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Email-Adresse an.
Wichtig ist, dass an diesen „Brennholz-Terminen“ ausschließlich die Personen Holz zugeteilt bekommen, welche sich per „Brennholz- Bestellschein“ vorab gemeldet haben.
Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, ist eine Kontingentierung der Menge möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass nicht immer ausreichend Holz bzw. die gewünschte Sorte in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnort zur Verfügung steht und deshalb ggf. nur in weiterer Entfernung angeboten werden kann.
Aus Gründen der Organisation als auch zur Verringerung der Unfallhäufigkeit der Selbstwerber im Wald wird künftig vermehrt Polterholz angeboten werden.
Insbesondere aus Waldbeständen, die einen bestimmten Durchmesserbereich überschritten haben oder in Steillagen stehen, wird Polterholz angeboten, unter gleichzeitiger Reduzierung der Selbstwerber-Mengen. Für Selbstwerber wird das Brennholz grundsätzlich in liegender Form angeboten.
Es darf nur der im Wald Brennholz aufarbeiten, der eine vollständige “Persönliche Schutzausrüstung“ bei der Arbeit trägt (Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz) und einen Motorsägen-Lehrgang besucht hat.
Kettensägenlehrgänge der Feuerwehr werden anerkannt (unter Beachtung der GUV-I-8624, GUV-I-8651 und der GUV-VC 51), d. h. die bisherigen als auch die künftigen Teilnehmerbescheinigungen werden als Sachkundenachweis anerkannt. Die Bescheinigung reichen Sie bitte gleichzeitig mit jeder Brennholzbestellung ein.
Die Persönliche Schutzausrüstung ist auch Voraussetzung, um an einem Motorsägen-Lehrgang teilzunehmen.
Informationen zu den Motorsägen-Lehrgängen werden gesondert im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Lehrgangs-Termine können Sie erfragen bei: Forstamt Bad Sobernheim, Felkestraße 12, 55566 Bad Sobernheim, Tel. 06751 857990 Frau Staudt, Email: Forstamt.Bad-Sobernheim@wald-rlp.de
Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen biologisch schnell abbaubare Kettenöle und Sonderkraftstoffe verwendet werden.