2. Bauabschnitt "In den Weingärten" wird erschlossen


Der Stadtrat Bad Kreuznach hat, wie erwartet, in seiner Sitzung am 16.07.2015 dem städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des II. Bauabschnittes „In den Weingärten“ mit klarer Mehrheit zugestimmt.

In einer emotional geführten Debatte wurden die Themen Verhältnismäßigkeit und Ausschreibungspflicht diskutiert.

Die Ansicht, die vertraglichen Verpflichtungen bürgen für die GEWOBAU ein unverhältnismäßig hohes Risiko konnte entkräftet werden, da ein gegenseitiges Rücktrittsrecht seitens der Stadt und der GEWOBAU vertraglich vereinbart sind.

Daher ist auch im konkreten Einzelfall von einer Angemessenheit der vertraglichen Verpflichtungen auszugehen.

Darüber hinaus lief die von Stadtratsmitglied Herrn Dr. Drumm aufgeworfene Frage der Ausschreibungspflicht ins Leere.

Sowohl die Leiterin des Rechtsamtes als auch die Juristen der Gesellschaft waren bei der Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass für eine Ausschreibungspflicht eine „Entgeltlichkeit“ der Leistung vorliegen müsse. Diese sei in dem vorliegenden Vertrag aber eben nicht gegeben.

Nachdem die GEWOBAU bereits die Erschließung des I. BA’s erfolgreich durchgeführt hat, wurde die Gesellschaft mit dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag mit der Durchführung der Erschließung des II. BA’s beauftragt.

Aufsichtstratsvorsitzende Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und GEWOBAU Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger freuen sich neue attraktive Grundstücke "In den Weingärten" anbieten zu können.

 

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