Zweckvereinbarung zur Übertragung der Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg unterzeichnet


„Ich bedanke mich auch bei allen Mitarbeitern des Dezernates III, die am Zustandekommen dieser Zweckvereinbarung mitgearbeitet haben“, so die Oberbürgermeisterin.

Im Rahmen der Verhandlungen zum Übergang der Abwasseranlagen in der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg zwischen der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg und der Stadt Bad Kreuznach wurde im 1. Halbjahr 2014 auch das Modell der vollständigen Übernahme der Abwasserbeseitigung betriebswirtschaftlich auf Auswirkungen auf Gebühren und Beiträge in der Verbandsgemeinde durch die Stadt überprüft.

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die jährliche Belastung eines Modellhaushaltes in der Verbandsgemeinde für das Jahr 2017 nur um voraussichtlich rd. 50 € gegenüber der heutigen Belastung pro Jahr steigen würde. Hintergrund hierfür ist dabei die Nutzung von Synergieeffekten im technischen und personellen Bereich sowie auch bei der Finanzierung.

Für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2016 bleibt die Entgeltbelastung stabil, d.h. die bisherigen Entgelte der VG-Werke BME werden beibehalten.

Neben der Verbandsgemeinde ergeben sich auch für die Stadt Vorteile. Die städtische Kläranlage wird durch die zusätzlichen Schmutzwassermengen besser ausgelastet, wodurch sich die fixen Kosten je m³ verringern. Daraus ergibt sich, dass die derzeitige Höhe der Gebühren und Beiträge für die Kunden der Stadt stabil gehalten werden kann.

Das Land begrüßt das gewählte Modell, da es für alle Beteiligte nur Vorteile bringt. Für die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen hat das Land zusätzliche Finanzierungsmittel zugesagt.


Bild: Ludwig Wilhelm und Dr. Heike Kaster-Meurer

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