Antrag zur Beigeordnetenstelle muss rechtlich überprüft werden


Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am Montag, 16. September, dem Antrag der Bürgerliste zugestimmt, die frei werdende Beigeordnetenstelle nicht zu besetzen und mit einer Entscheidung erst die Kommunalwahl im Mai 2014 abzuwarten. „… dann kann auf Grund der politischen Situation und der tatsächlichen Gegebenheiten überlegt werden, ob die Stelle besetzt wird oder ob sie abgeschafft wird“, heißt es in der Begründung der Bürgerliste.

Ob sich dieser Antrag umsetzen lässt, ist aber fraglich. Denn laut Gemeindeordnung muss eine Beigeordnetenstelle, die in der Hauptsatzung einer Verwaltung verankert ist, spätestens drei Monate nach Freiwerden wieder besetzt sein. Da der derzeitige Beigeordnete Wolfgang Heinrich am 17. November die Nachfolge von Bürgermeisterin Martina Hassel antritt, wäre dies spätestens am 17. Februar 2014 zu vollziehen. Die Verwaltung lässt nun diesen Sachverhalt von ihrer Aufsichtsbehörde, der ADD in Trier, rechtlich prüfen.

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.