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Antrag zur Beigeordnetenstelle muss rechtlich überprüft werden
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am Montag, 16. September, dem Antrag der Bürgerliste zugestimmt, die frei werdende Beigeordnetenstelle nicht zu besetzen und mit einer Entscheidung erst die Kommunalwahl im Mai 2014 abzuwarten. „… dann kann auf Grund der politischen Situation und der tatsächlichen Gegebenheiten überlegt werden, ob die Stelle besetzt wird oder ob sie abgeschafft wird“, heißt es in der Begründung der Bürgerliste.
Ob sich dieser Antrag umsetzen lässt, ist aber fraglich. Denn laut Gemeindeordnung muss eine Beigeordnetenstelle, die in der Hauptsatzung einer Verwaltung verankert ist, spätestens drei Monate nach Freiwerden wieder besetzt sein. Da der derzeitige Beigeordnete Wolfgang Heinrich am 17. November die Nachfolge von Bürgermeisterin Martina Hassel antritt, wäre dies spätestens am 17. Februar 2014 zu vollziehen. Die Verwaltung lässt nun diesen Sachverhalt von ihrer Aufsichtsbehörde, der ADD in Trier, rechtlich prüfen.