Hauptausschuss votiert einstimmig für Fusionsvertrag


Gemeinsam mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Fusion behandelte der Ausschuss den Vertragswurf im Detail. Der Stadtrat soll nun in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. August, beschließen, den Vertrag zur Grundlage der Bürgerbefragung zu machen, so dass die Bürger vor der Infoveranstaltung der Oberbürgermeisterin am Montag, 9. September, 19 Uhr, im Dietrich-Bonhoeffer-Haus sich ein genaues Bild machen können, zu welchen Bedingungen fusioniert wird.

Mit Bad Münster am Stein-Ebernburg war man sich in allen wichtigen Punkten einig, mit einer Ausnahme: Knackpunkt sind die unterschiedlichen Hebesätze und Regelungen für Steuern und  Gebühren, die Bestandteil des Konsolidierungsvertrages der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg mit dem Land bis zum 31.12.2026 sind. So hat Bad Münster am Stein Ebernburg als Beitrag für deren Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfond (KEF) die Grundsteuer B auf 495 Punkte angehoben, der Hebesatz für Bad Kreuznach beträgt 400 Punkte.  Mit dem Land wurde ausgehandelt, dass auch in einer fusionierten Stadt die KEF-Gelder von BME bis 2026 fließen. Nach der Fusion können dann die neu gewählten Stadträte jederzeit beschließen, die unterschiedlichen Hebesätze anzupassen. Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer appelliert an die Entscheidungsträger in der Nachbarstadt, die Fusion an diesem Punkt nicht scheitern zu lassen. „Von dem ausgehandelten Ergebnis und der zugesagten Unterstützung des Landes profitieren die Bürgerinnen und Bürger in Bad Münster am Stein Ebernburg sehr stark.“

Zu einer Fusion mit BME werden die Bürger in Bad Kreuznach am Sonntag, 22. September, schriftlich befragt. Der Entwurf des Gebietsänderungsvertrages wird rechtzeitig vorher bekannt gemacht. Der Beschluss zur Fusion steht dann am Donnerstag, 26. September, auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung.  

 

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