Eislaufbahn

Nach konstruktivem Gespräch: Betreiber reicht kurzfristig Bauantrag ein


Bestandteil des Bauantrags wird ein Nutzungskonzept sein, das in einem Schallgutachten mündet, das wiederum die Betriebszeiten beinhaltet. Nach Eingang der Unterlagen wird der Bauantrag geprüft. Falls dieser rechtlich genehmigungsfähig ist, kann die Eislaufbahn nach Erteilung der Baugenehmigung in Betrieb gehen.

Zugesagt hat die Stadt weiterhin, dass kurzfristig eine dünne Eisschicht auf der Bahn erzeugt werden darf, da sonst die Bauteile beschädigt werden können. Der Betreiber legt dazu noch einen Schallnachweis des eingesetzten Kompressors vor.

Die städtische Bauaufsicht hatte die Eislauffläche am Kaufland am Montag stillgelegt. Der Betreiber hatte trotz wiederholter Aufforderung versäumt, eine Baugenehmigung zu beantragen. Auch der Lärmschutz war nicht gegeben. Geplant war, die Eisbahn an Nikolaus zu eröffnen. 


Foto: Am Montag sperrte die Baufaufsicht die Eisbahn, die gerade aufgebaut wurde, mit einem Bauzaun ab und legte sie bis auf Weiteres still.

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