Bad Kreuznacher Einwohnerinnen und Einwohner können in beiden Beiräten aktiv sein. Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern mit bis zu 20 Personen einreichen. Er kann sich auch selbst vorschlagen. Neben ausländischen Staatsangehörigen sind auch Deutsche wählbar. Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 10. August 2024 in Bad Kreuznach bzw. dem Kreis mit Hauptwohnung gemeldet sein. Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie von politischen Parteien oder Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) eingereicht werden.
Wahlvorschläge sind beim jeweiligen Wahlamt der Stadt- bzw. Kreisverwaltung einzureichen (Stadtverwaltung, Kornmarkt 5, Lisa Weller, Telefon 0671/800-166; Kreisverwaltung, Salinenstraße 47, Tim Grossarth, Telefon 0671/8031102). Dort sind auch die erforderlichen Unterlagen erhältlich.
Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, findet die Wahl ausschließlich als Briefwahl statt. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Staatenlose, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte, Einwohnerinnen und Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie Kinder der vorgenannten Wahlberechtigten, soweit sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören also auch Menschen mit Asyl- und Fluchtgeschichte.
Da nicht alle Wahlberechtigten als solche über die Meldedaten erfasst werden können, können nicht alle automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und zur Briefwahl angeschrieben werden. Dies betrifft insbesondere Spätaussiedler, Kinder von Wahlberechtigten, Staatenlose und EU-Bürger. In diesen Fällen kann noch bis zum 8. November, 18 Uhr, beim jeweiligen Wahlamt ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Aufgaben der Beiräte für Migration und Integration
Aufgabe der Beiräte für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Sie formulieren die Anliegen der Migrantinnen und Migranten und vertreten diese gegenüber den politischen Gremien, der Verwaltung und der Bevölkerung. Die Beiräte für Migration und Integration können an kommunalpolitischen Entscheidungen, die den Themenbereich Migration und Integration betreffen, mitwirken und auf diese Einfluss nehmen. Die Beiräte können Anträge an den Stadtrat bzw. Kreistag stellen. Sie stellen damit einen wichtigen Schritt zur politischen und gesellschaftlichen Partizipation dar.
Die Mitglieder der Beiräte für Migration und Integration bestimmen die Themen ihrer Beratungen selbst. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Verwaltung unterstützt die Beiräte bei der Geschäftsführung.
Weitere Informationen und Wahlunterlagen sind gebündelt auf dem Internetportal der Integreat App, im Bereich Wahlen sowie auf der Webseite des Landkreises zu finden.
Symbolfoto: Wahlkreuz, Pixabay.com