OVG bestätigt vorinstanzliches Urteil

Thomas Blechschmidt ist rechtmäßiger Bürgermeister von Bad Kreuznach


„Ich bin über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sehr erleichtert. Es bestätigt uns: Thomas Blechschmidt ist der rechtmäßige Bürgermeister unserer Stadt. Beim Ausschreibungsverfahren wurden keine Fehler gemacht, die Wahl ist gültig. Der Stadtvorstand kann weiterhin gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zum Wohle der Stadt arbeiten“, freut sich Oberbürgermeister Emanuel Letz.

In den Klagen an das Verwaltungsgericht war geltend gemacht worden, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Kreuznach im Jahr 2021 sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer habe im Vorfeld der Wahl die Bewerbungsfrist rechtswidrig verlängert.

Der Kläger habe keine gewichtigen Gesichtspunkte dargelegt, die nach Prüfung gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils sprechen, bestätigt hingegen das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichts. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Verlängerung der Bewerbungsfrist für die Wahl eines hauptamtlichen Beigeordneten zulässig sei, wenn ein sachlicher Grund für das Hinausschieben des Fristendes vorliege.

Dieser sachliche Grund lag vor: Mit der Verlängerung der Ausschreibungsfrist sollte sichergestellt werden, dass sich ausreichend geeignete Bewerber für das Amt des Bürgermeisters finden.

Zum Hintergrund:

Am 3. April 2021 wurde in Bad Kreuznach die Stelle des Bürgermeisters mit einer Bewerbungsfrist bis zum 30. April 2021 öffentlich ausgeschrieben. Nachdem sich am 19. April 2021 noch niemand auf die ausgeschriebene Stelle beworben hatte, wurde dies den Mitgliedern des Haupt- und Personalausschusses in der Sitzung vom selben Tag mitgeteilt. Daraufhin wurde die Ausschreibungsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Gegen die Verlängerung der Ausschreibungsfrist haben sich anfangs der Amtsvorgänger und zwei Ratsmitglieder mit Wahlbeschwerden an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) gewandt und nach deren Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt.


Symbolfoto: Justitia, Pixabay.com

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