Kläger Wolfgang Heinrich moniert, dass die Fristverlängerung für die Bewerbungen nicht formgerecht gewesen sei. „Ich bin überzeugt, dass alles seine Richtigkeit hatte und bin daher zuversichtlich, dass das Gericht dies auch so sieht und wir den gewählten Bürgermeister Thomas Blechschmidt schon bald ernennen können und er mit seiner Arbeit für die Bürgerschaft beginnen kann“, so Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer. Die Amtszeit von Wolfgang Heinrich läuft am 17. November ab.
Foto: Im Koblenzer Justizzentrum befindet sich das Verwaltungsgericht.