Radfahrer und Fußgänger schützen

Höhere Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen: Schlosser begrüßt Novelle der Straßenverkehrsordnung


Die Gesamtzahl der Verwarnungen und Bußgelder, die das Ordnungsamt in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet verhängte, hat stetig zugenommen. So betrug sie 2017 43.593, 2018 51.925 und 2019 53.064 – dies entspricht einer Steigerung von 2017 auf 2018 um fast 20 Prozent, von 2018 auf 2019 nochmals um rund 2 Prozent.

„Dennoch wird weiterhin auf Geh- und Radwegen geparkt. Und gerade diese Verstöße gefährden die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern“, weiß Beigeordneter Markus Schlosser. Immer wieder müssten Fahrradfahrer oder sogar Mütter mit Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen. „Als Ordnungsdezernent lasse ich diese rücksichtslosen Falschparker, die die Sicherheit und Gesundheit anderer gefährden, besonders überwachen. Hier werde ich den neuen Verwarnungs- und Bußgeldrahmen voll ausschöpfen“, kündigt Schlosser an.

Folgende Geldbußen gelten fortan bei Halt- und Parkverstößen:

  • Das Parken auf Geh- und Radwegen und die unerlaubte Gehwegnutzung wird mit 55 Euro (bisher 20 Euro) geahndet; bei Behinderung oder Gefährdung werden bis zu 100 Euro fällig. Für Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.
  • Das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer ist verboten, es werden 55 Euro Bußgeld fällig. Bislang durften Autos noch bis zu drei Minuten dort halten. Wer jemanden dabei behindert oder gefährdet, den erwartet ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
  • Das Halten in zweiter Reihe, etwa um jemanden aussteigen zu lassen, wird mit 55 Euro geahndet (bisher 15 Euro). Bei Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs kostet es bis zu 110 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen beziehungsweise im Bereich einer scharfen Kurve wurde die Geldbuße auf 35 Euro (bisher 15 Euro) angehoben (mit Behinderung oder länger als eine Stunde 55 Euro).
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird mit 20 beziehungsweise 25 Euro (vorher bis 15 Euro) geahndet (mit Behinderung 35 beziehungsweise 40 Euro).
  • Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt zu parken, kostet 55 Euro (bisher 35 Euro); mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
  • Wer unerlaubt einen Parkplatz für Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge nutzt, muss erstmals ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zahlen.
  • Einen Schwerbehinderten-Parkplatz unerlaubt zu nutzen, kostet künftig 55 Euro (bisher 35 Euro).

Außerdem ist ein erweitertes Parkverbot vor Rad-Kreuzungen zu beachten. Neben baulich abgetrennten Radwegen darf acht Meter vor der Kreuzung nicht mehr geparkt werden. So sollen abbiegende Autos Fahrradfahrer eher erkennen.


Symbolfoto (Pixabay.com): Portemonnaie mit Geldscheinen

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