Wahlen

Kommunal- und Europawahlen nehmen Fahrt auf


Knapp zwei Monate vor der Wahl geht nun auch der Kampf der Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien und Wählergruppen sowie der Einzelbewerber um die Gunst der Wählerinnen und Wähler in die heiße Phase.


Wahlvorschläge werden geprüft

Die Einreichung und damit verbundene Prüfung der Wahlvorschläge ist ebenfalls in vollem Gange. Noch bis zum 08. April besteht die Möglichkeit Wahlvorschläge bei den Wahlämtern einzureichen. Es wird jedoch eine möglichst frühzeitige Abgabe empfohlen, damit etwaige Mängel noch rechtzeitig vor Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss  behoben werden können.

Nach derzeitigem Stand werden sich allein für die Wahl des Stadtrates 11 Parteien und Wählergruppen bewerben und somit die entsprechenden Stimmzettel auf eine neue Rekordgröße bringen. „Wir gehen von über 65 cm in der Breite und ca. 30 cm in der Höhe aus.“, war aus dem städtischen Wahlamt zu hören. So oder so, es wird auch eine Materialschlacht und eng in den Wahlkabinen.


Wahlhelfer/-innen dringend gesucht

In den nächsten Wochen werden etwa 500 wahlberechtigte Bürger/‑innen der Stadt in die erforderlichen Wahlvorstände berufen. Diese sorgen für eine ordnungsgemäße Stimmabgabe in den Wahllokalen und ermitteln anschließend die Ergebnisse. Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer  hofft, dass sich genügend Freiwillige für diese wichtige Tätigkeit finden. Besonders für die Fortsetzung der Ergebnisermittlung der Kreistags-, Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen am Montag, dem 27. Mai sowie für die evtl. erforderlichen Stichwahlen am Sonntag, dem 16. Juni werden noch dringend Helfer/-innen benötigt.

Interessierte können sich ab sofort im Informationsbüro im Stadthaus, Hochstr. 48, Tel. 800-335, per E-Mail unter wahlinfo@bad-kreuznach.de oder über das Internet unter www.bad-kreuznach.de/wahlen melden.

Für die Mitwirkung in einem Wahlvorstand wird pro Einsatztag eine kleine Entschädigung in Höhe von 25,00 € gezahlt. Dabei wird sonntags in zwei Schichten gearbeitet und somit nur etwa ½ Tag beansprucht. 


Ergebnisermittlung nicht komplett sonntags

Am Wahlsonntag werden die Ergebnisse komplett nur für die Europa-  und Ortsvorsteher/-innenwahlen ermittelt. Die Ergebnisermittlung für den Kreistag, Stadtrat sowie die 5 Ortsbeiräte wird aufgrund des aufwändigen Kommunalwahlrechts nicht am Wahl­sonntag abgeschlossen werden können, so dass sie in jedem Fall unterbrochen und montags in der Jakob-Kiefer-Halle fortgeführt werden muss.


Besonderheiten für Unionsbürger/‑innen

Besondere Wahlrechte bestehen für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäi­schen Union, die so genannten Unionsbürger/‑innen.

Für die Kommunalwahlen ist dieser Personenkreis bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (z. B Volljährigkeit, Wohnsitzverhältnisse) grundsätzlich wählbar und wahlberechtigt und somit auch in die Wählerverzeichnisse eingetragen.

Seit der Europawahl 1994 kann jede wahlberechtigte Unionsbürgerin beziehungsweise jeder wahlberechtigte Unionsbürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.

Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei der Europawahl 2009 und 2014 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die Europawahl 2019 automatisch. Sie erhalten bis zum 5. Mai 2019 ihre Wahlbenachrichtigung.

Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2019 teilnehmen wollen, müssen bis zum 5. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland weggezogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten Europawahl 2014 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, muss in diesem Fall bis zum 5. Mai 2019 einen Antrag bei der Gemeindebehörde des Wohnorts in Deutschland stellen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.


Hinweise des Bundeswahlleiters  zum Umgang mit Fehlinformationen zur Wahlberechtigung

Vor jeder Wahl kursieren Fehlinformationen über die Erforderlichkeit eines Staatsangehörigen-ausweisens zum Nachweis der Wahlberechtigung. Im Vorfeld der Europawahl wurde diesbezüglich – zumindest in Hessen und Rheinland-Pfalz – eine anonyme Informationsbro-schüre an die Haushalte verteilt.

Rechtlich ist dies wie folgt zu beurteilen: Wahlberechtigt bei Europawahlen sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag  das 18. Lebensjahr vollendet haben,  seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland (bei Europawahlen auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,  nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ein Nachweis der Staatsangehörigkeit ist zur Teilnahme an der Wahl grundsätzlich nicht erforderlich. Wählen kann jede Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt (§ 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Bundeswahl-gesetz). Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und für die Erteilung des Wahlscheins sind die Angaben in den Melderegistern. Dort ist die Staatsangehörigkeit bereits gespeichert. Dementsprechend ist ein Nachweis der Staatsangehörigkeit im Wahlraum weder vorgesehen noch erforderlich.

Anderslautende Informationen sind nicht zutreffend und stammen häufig aus der sogenannten Reichsbürgerszene. „Reichsbürger“ sind Gruppierungen oder Einzelpersonen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimen Staat und deren Rechtssystem ablehnen und sich stattdessen mit unterschiedlichen Begründungen auf ein Fortbestehen des Deutschen Reichs berufen. Mit dieser ideologischen Auffassung sprechen sie Vertretern des Staates deren Legitimation ab und weisen die Befolgung jeglicher Verwaltungsentscheidungen zurück.

Webseite wird stetig fortgeschrieben

Weitere Informationen zu den Wahlen hat die Stadtverwaltung auch auf ihrer Webseite unter www.bad-kreuznach.de/wahlen veröffentlicht. Diese werden ständig aktualisiert und erweitert.

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