Land ermöglicht mehr Spielraum bei Kindertagespflege


Hiervon ausgenommen bleiben nach wie vor die Räumlichkeiten in Kindertagesstätten. "Dies ist aus unserer Sicht sehr zu bedauern, da dies einfache Wege zur Randzeitenbetreuung eröffnen könnte. Dennoch ist diese Änderung ein großer Gewinn für die private Kindertagesbetreuung" so Bürgermeisterin Martina Hassel. "Es eröffnet jetzt eine Bandbreite flexibler Betreuungsoptionen, von denen auch die Tagesmütter und –väter profitieren."

So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass sich Tagespflegepersonen zusammenschließen und gemeinsame Räumlichkeiten mit kindgerechter Ausstattung anmieten. Diese könnten dann z.B. zu unterschiedlichen Zeiten belegt werden oder über ein größeres Gartengrundstück verfügen, das gemeinsam genutzt werden kann. "Die meisten Tagespflegepersonen betreuen 2-3 Kinder, so dass bei solchen Kooperationsprojekten sinnvolle Synergie-Effekte entstehen können, ohne dass der familiäre Charakter dieser Betreuungsform verloren geht" betont Hassel. 

Auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergeben sich daraus neue Perspektiven. So freut sich Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer besonders über das neu aufgelegte "Aktionsprogramm Kindertagespflege" für Unternehmen, die Tagespflege direkt in ihren Räumlichkeiten anbieten wollen. "Hier werden innovative Konzepte mit den Bedarfen der Eltern und der Unternehmen sinnvoll kombiniert und seitens des Bundes auch noch finanziell unterstützt.", so Kaster-Meurer. Das Förderprogramm richtet sich an alle Arbeitgeber, die entweder einen Betriebskindergarten einrichten oder eine Tagespflegeperson fest anstellen wollen. Interessierte Unternehmen können sich im Internet informieren: www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung

Kindertagespflege bleibt somit auch weiterhin eine wichtige und anspruchsvolle Alternative zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Qualitätssicherung in diesem sensiblen Bereich wird vom Gesetzgeber durch eine vorbereitende Fortbildung der Tagespflegepersonen gewährleistet. Für alle Interessierten bietet das Stadtjugendamt in Kooperation mit dem Kreisjugendamt und dem Caritasverband Rhein-Nahe-Hunsrück e.V. einmal jährlich Qualifizierungskurse an. Die Kurse vermitteln u.a. Kenntnisse in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Recht, Kinderliteratur, Säuglingspflege, Ernährungs- und Gesundheitslehre. Die Gesamtqualifizierung umfasst 160 Unterrichtseinheiten.

Die Teilnehmenden müssen desweiteren ein Praktikum, z.B. in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson und einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ absolvieren.

Ein neuer Qualifizierungskurs ist bei der Familienbildungsstätte des Caritasverbandes Rhein-Nahe-Hunsrück e.V., Bahnstraße 26, 55543 Bad Kreuznach bereits geplant. Voraussichtlich wird der Kurs am 3. September 2013  beginnen und im März 2014 mit dem Abschlusskolloquium enden.

Am Kurs interessierte Frauen und Männer können sich an folgende Kontaktadressen wenden:

Amt für Kinder und Jugend der Stadtverwaltung
Anne Heil, Tel. 0671 800-291, E-Mail: anne.heil@bad-kreuznach.de

oder das Jugendamt der Kreisverwaltung
Agnes Lietze, Tel. 0671 803-1522, E-Mail: agnes.lietze@kreis-
badkreuznach.de


 

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