Oberbürgermeisterin: Ehrenamt stärken und schützen


Bei einem konkreten Engagement vor Ort in den Kommunen, in Vereinen, Verbänden und Initiativen, stehen rechtliche Fragen nicht immer im Mittelpunkt. Hier geht es vor allem darum, anzupacken, eine Projektidee umzusetzen, anderen zu helfen, aber auch Spaß am gemeinsamen Tun mit anderen zu haben. Jeder, der im Ehrenamt Verantwortung übernimmt, weiß aber auch, dass es dabei Stolpersteine geben kann: sei es ein Unfall, ein Schaden der unbeabsichtigt entsteht, oder auch der sorgsame Umgang mit Geld, das man für die Umsetzung seiner Ideen und Projekte benötigt. Auch im Ehrenamt kommt man also an rechtlichen Fragen und Problemen nicht vorbei.

In Bad Kreuznach fand die inzwischen neunte Veranstaltung zu „Rechtsfragen im Ehrenamt“ statt.

Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei hatte erneut Vereine, Verbände und Initiativen zu dieser Veranstaltung eingeladen. Rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Ehrenamt nutzten die Gelegenheit, um sich an diesem Samstagvormittag in kompakter Form über Themen des Steuer- und Spendenrechts, des Vereinsrechts, des Versicherungsrechts sowie des Stiftungsrechts zu informieren. Die anhaltend große Resonanz auf dieses Angebot macht deutlich, dass es nach wie vor einen erheblichen Bedarf an Information, Beratung und Unterstützung in rechtlichen Fragen bei Vereinen und Initiativen im Land gibt.

Erich Menger von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Turnhalle der Realschule Plus und hob hervor, dass sich in Rheinland-Pfalz derzeit ehrenamtlich 41 % der Bürgerinnen und Bürger engagieren würden. Im bundesweiten Durchschnitt sind es 36 %. Im Ländervergleich liegt Rheinland-Pfalz damit gemeinsam mit Niedersachsen und Baden-Württemberg auf Platz 1. Er stellte heraus, dass die ständige Fortbildung von Vorstandsmitgliedern notwendig sei, die sich jeder Verein und jeder Vorstand dauerhaft zur Aufgabe machen müsste. Vorstandsausbildung und Vorstandsentwicklung sollten deshalb von den Vereinen als Teil einer dringend notwendigen Qualitätsoffensive für bürgerschaftliches Engagement an die Hand genommen werden.  Dazu zählten das Festlegen der fachlichen Anforderungen an Vorstandsmitglieder ebenso wie die Strategiefindung zur Gewinnung neuer Mitstreiter und die rechtzeitige Einführung in die verantwortliche Vorstandsarbeit.

Für den Kreisbeigeordneten Hans Dirk Nies haben das Land und die Kommunen die Aufgabe, den ehrenamtlichen Vereinsvorständen die Arbeit zu erleichtern. „Wir  unterstützen beispielsweise die Vereine bei der Abrechnung des Bildungs-und Teilhabepaketes mit dem Job-Center.“

 Dr. Carsten Kühl hob in seinem Grußwort die große Bedeutung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements für den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hervor. Er unterstrich, dass dieses Engagement sowohl Anerkennung und Wertschätzung, aber auch ganz konkrete Unterstützung und Förderung benötigt und verdient. Die Veranstaltungsreihe zu Rechtsfragen im Ehrenamt, die in Kooperation von Staatskanzlei und dem Finanzministerium seit Jahren durchgeführt wird, ist ein sehr konkretes Angebot der Landesregierung, um dieses Engagement praxiswirksam und effektiv zu unterstützen.

 

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