Informationen zur Schulbuchausleihe für Eltern und SchülerInnen
Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen.
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei (Lernmittelfreiheit – kostenlose Ausleihe).
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Gebühr).
Für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr benötigen Sie ein Benutzerkonto. Über das Elternportal können Sie Ihr Benutzerkonto aufrufen oder - falls Sie noch kein Benutzerkonto angelegt haben - einrichten.
Unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit)
Nach § 2 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler der einbezogenen Schulformen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, die notwendigen Lernmittel auf Antrag vom Schulträger kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Antragsverfahren ist in § 4 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe geregelt.
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss von den Antragsberechtigten beim Schulträger gestellt werden. Er kann von den Eltern bei der Schule ihres Kindes abgegeben oder anderweitig übermittelt werden.
Dem Antrag auf Lernmittelfreiheit sind die zum Nachweis der Einkommensverhältnisse erforderlichen Belege (z.B. Einkommensteuerbescheid) beizufügen. Der Schulträger kann weitere Nachweise verlangen.
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss jeweils bis zum 15. März für das nächste Schuljahr beim jeweils zuständigen Schulträger gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
Ausleihe gegen Gebühr
Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, die eine in das Ausleihverfahren einbezogene Schulart oder Schulform besuchen und deren Einkommen die Grenzen für die unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit) übersteigt, können an der Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Schulbuchausleihe) teilnehmen (§ 5 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln).
Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr ist freiwillig und muss für jedes Schuljahr neu erklärt werden. Die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ist verbindlich.
Die Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ausleihe gegen Gebühr (Bestellung der Lernmittel) muss grundsätzlich bis zu einem bestimmten Termin über das Internetportal www.LMF-online.rlp.de erfolgen. Um die Bestellung durchführen zu können, benötigen Eltern ein Benutzerkonto.
Über dieses Benutzerkonto werden die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler von der Schule, dem Schulträger oder dem Bildungsministerium über aktuelle Themen zur Schulbuchausleihe, Termine/Fristen, Änderungen an der Schulbuchliste einer Schülerin/eines Schülers und vieles mehr zeitnah informiert.
Nach Einrichtung des Benutzerkontos können Eltern die Bestellung des Lernmittelpakets vornehmen und sich damit verbindlich für die Ausleihe gegen Gebühr anmelden. Hierfür benötigen Sie den individuellen Freischaltcode, der in jedem Jahr neu generiert und von der Schule in einem Elternbrief, der an alle Schülerinnen und Schüler ausgeteilt wird, rechtzeitig mitgeteilt wird. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist erst nach Öffnung des Elternportals möglich.
Informationen und Downloads zur Lernmittelfreiheit
Hier können Sie die Informationen und den Antrag auf Lernmittelfreiheit herunterladen (pdf-Dateien).
Wichtig: Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 muss bis zum 17. März 2025 bei dem zuständigen Schulträger gestellt sein!
Dokumente für die Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe)
- Antrag auf Lernmittelfreiheit
- Kurzinformation zur Lernmittelfreiheit
- Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026
- Kurzinformation zur Lernmittelfreiheit auf persisch
- Kurzinformation zur Lernmittelfreiheit auf arabisch
- Kurzinformation zur Lernmittelfreiheit auf ukrainisch
Dokumente für die entgeltliche Ausleihe (Ausleihe gegen Gebühr)
- Merkblatt zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2024/2025
- Verpflichtungserklärung zur Bestellung der Schulbücher im LMF-Portal
Schulbuchausleihe für die Grundschulen bis 15. März
Die Antragsfrist zur kostenlosen Schulbuchausleihe endet am 15. März 2025.
Bei einer Ablehnung haben Sie noch die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Dies ist für folgende Schulen der Fall: Grundschule Dr. Martin-Luther-King, Grundschule Kleiststraße, Grundschule Hofgartenstraße, Grundschule Bad Münster, Grundschule Planig, Grundschule Winzenheim
Info gibt es auch unter www.LMF-online.rlp.de.