Wer als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bei der Landtagswahl unterstützen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein, das heißt Deutsche/Deutscher und mindestens drei Monate in Rheinland-Pfalz wohnen. Die Wahl findet am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in zwei Schichten (8 bis 13 Uhr, 13 bis 18 Uhr sowie ab 18 Uhr alle zum gemeinsamen Auszählen) eingesetzt. Die Briefwahl wird wieder in den jeweiligen Wahllokalen mit ausgezählt.
Wahlhelfer führen in ihrem Team die komplette Wahlhandlung durch und tragen zum Gelingen der Landtagswahl bei. Vom Aufschließen des Wahllokals bis hin zum Auszählen und der endgültigen Ergebnisermittlung gestalten sie den gesamten Ablauf einer Wahl mit. Zum Dank für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro.
„Die Wahlteilnahme ist das Fundament unserer Demokratie. Um sicherzustellen, dass die Landtagswahl reibungslos abläuft, sind wir auf die Unterstützung freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Bitte engagieren Sie sich und werden Teil dieses wichtigen demokratischen Prozesses. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass die Wahl transparent, fair und demokratisch durchgeführt wird. Für Ihre Bereitschaft, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen, danke ich Ihnen vielmals“, sagt Oberbürgermeister Emanuel Letz.
Den digital ausfüllbaren Bewerbungsbogen für freiwillige Wahlhelfer finden Sie => hier. Fragen zur Wahlhelfertätigkeit beantwortet gerne das Wahlamt der Stadt Bad Kreuznach: Lisa Weller, Telefon 0671/800-166, E-Mail lisa.weller@bad-kreuznach.de.
