- Politik und Verwaltung
- Politik (Stadtrat und Gremien)
- Stadtverwaltung
- Stadtteile und Städtepartnerschaften
- Einrichtungen
- Standesamt
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Wahlen
- Statistik
- Haus der Stadtgeschichte und Stadtarchiv
- Archiv Pressemitteilungen
- Tourismus, Kultur, Sport
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Museum Schlosspark
- Museum für PuppentheaterKultur (PuK)
- Das PuK - Die museale Entdeckung für alle von 4 - 99
- Das aktuelle Veranstaltungsprogramm des PuK-Museums
- Kartenanfrage PuK
- Die Figuren aus dem Museum für PuppentheaterKultur stellten sich vor!
- Wissenswertes zur Puppentheatergeschichte Bad Kreuznachs
- Sammlungsbestände im Museum für PuppentheaterKultur
- Kindergeburtstag im PuK
- Museumspädagogische Angebote für Kinder im Museum für PuppentheaterKultur
- Förderverein PuK-Museum
- Vermietung im PuK
- Online-Shop Museum für PuppentheaterKultur
- Neuer Ausstellungsbereich im Museum für PuppentheaterKultur öffnet
- Museum Römerhalle
- Puricelli-Salon
- Online-Shop Schlossparkmuseum und Römerhalle
- Barrierefreie Museen
- Stadtbibliothek
- Kunst und Kultur
- Vereine & Ehrenamt
- Sport
- Gesundheit und Tourismus
- Stadtporträt
- Kino, lokale Medien
- Fastnacht
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Familie, Bildung, Soziales
- Schulen
- Kindertagesstätten
- Kinder und Jugend
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle
- Integration
- Soziales
- Ehrenamtsbörse
- Seniorinnen und Senioren
- Menschen mit Behinderungen
- Kirchen
- Wirtschaft, Bauen, Wohnen
- Wirtschaftsförderung
- Stadtentwicklung und Umwelt
- Städtebauförderung
- Grundstücke, Bauen, Wohnen
- Baustellenkompass
- Neue Ampelreglung auf der B 48 im Salinental - Arbeiten der Stadtwerke
- Wegen Wasserrohrbruch: Wilhelmstraße ab 15. April halbseitig gesperrt
- Die neuen Blumenbeete in der Mühlenstraße sind bereits bepflanzt
- Sanierungsarbeiten: Halbseitige Sperrung der Bretzenheimer Straße ab 15. April
- Neuer Kanal für die Berliner Straße: Baubeginn am 27. Februar-1
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Reisepass Ausstellung im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihren Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland erfahren Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. Geburtsurkunde
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Ausstellung im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 12,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 32 Seiten: EUR 58,50 Euro (EUR 37,50 + EUR 21,00)
- Reisepass – 48 Seiten: EUR 80,50 Euro (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 21,00)
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 90,50 Euro (EUR 37,50 Euro + EUR 32,00 + EUR 21,00)
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 112,50 Euro (EUR 37,50 Euro + EUR 22,00 + EUR 32,00 + EUR 21,00)
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 32 Seiten: EUR 81,00 Euro (EUR 60,00 + EUR 21,00)
- Reisepass – 48 Seiten: EUR 103,00 Euro (EUR 60,00 + EUR 22,00 + EUR 21,00)
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 113,00 Euro (EUR 60,00 + EUR 32,00 + EUR 21,00)
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 135,00 Euro (EUR 60,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00 + EUR 21,00)
Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00 (EUR 26,00 + EUR 13,00)
Kinderreisepass: EUR 26 (EUR 13,00 + EUR 13,00)
Weitere Zuschläge, etwa bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung sowie bei Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung sind möglich. Gebühren sind in der Regel in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen. Bitte Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung über die Gebührenhöhe.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
- vorläufiger Reisepass: sofort
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen über und auch von Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder.
Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen.