Online-Außerbetriebsetzung

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 01.01.2015 ist es rechtlich möglich, dass Bürgerinnen und Bürger die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges oder Anhängers über das Internet selbst beantragen können.

    Bitte beachten Sie folgende notwendigen Anforderungen und Hinweise!!

    1. 1. Der/Die Antragsteller/-in muss im Besitz eines gültigen elektronischen Personalausweises mit freigeschalteter Onlinefunktion mit PIN (elD) sein und über ein Lesegerät für den Personalausweis verfügen.
    2. Die Nummernschilder des Fahrzeuges oder das Schild des Anhängers/Kraftrades müssen alle mit der oder den neuen Plaketten versehen sein. Diese beinhalten Sicherheitscodes, die für die Onlineabmeldung benötigt werden. Die Plaketten werden jedoch erst seit 01.01.2015 verklebt. Für zuvor angemeldete Fahrzeuge/Anhänger kann die Onlineaußerbetriebsetzung nicht beantragt werden. Es sei denn, die oder der Halter/in beantragt (freiwillig) ab 02.01.2015/05.01.2015 neue Nummernschilder sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Sicherheitscode wird durch abziehen der Trägerfolie sichtbar.
    3. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (umgangssprachlich „Fahrzeugschein“ genannt) muss nach dem 01.01.2015 ausgestellt sein. Auf der Rückseite ist ein Aufkleber mit einem weiteren Sicherheitscode verklebt.
    4. Die Bezahlung der Außerbetriebsetzung erfolgt elektronisch per Bankkonto. Ihr Konto muss für Onlinebanking freigeschaltet sein. Im späteren Verlauf des Jahres wird die Option Zahlung mittels Paypal hinzukommen.
    5. Wechselkennzeichen können derzeit nicht online abgemeldet werden.

    Grundvoraussetzung für die Beantragung der Außerbetriebsetzung ist die Kombination aller Sicherheitscodes auf vorderem und/oder hinterem Kennzeichen sowie dem der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Verbindung mit den oben genannten Punkten 1 und 4.

    Die letztendliche Entscheidung über die beantragte Außerbetriebsetzung trifft die Zulassungsbehörde. Erst wenn Ihre Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung per Bescheid verfügt, gilt das Fahrzeug offiziell außer Betrieb gesetzt! Als Außerbetriebsetzungsdatum gilt dann aber das Datum der Beantragung. Zurzeit erfolgt die Zustellung ausschließlich auf dem Postweg. In einer Ausbaustufe ist dann auch eine Zusendung über DE-Email vorgesehen.

    Beispiel einer internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?


    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis

    • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder

    • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

    • Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Online-Abmeldung GebOSt Nr. 224.2
    Gebühr: 5,70 Euro
    Zahlungsweise: ePayment


  • Rechtsgrundlage

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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