Bundesweite Kennzeichenmitnahme

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 01.01.2015 ist die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen möglich. Bei einem Umzug kann somit das alte Kennzeichen weitergeführt werden. 

    Die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme entbindet jedoch nicht von der Pflicht, der Zulassungsbehörde einen Wohnortwechsel zu melden und das Fahrzeug umschreiben zu lassen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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