Abmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Es gilt das Bundesmeldegesetz (BMG).

    Abmelden müssen Sie sich, wenn Sie Ihren bisherigen Hauptwohnsitz aufheben und ins Ausland ziehen (§ 17 Abs. 2 BMG).
    Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort von dort.
    Die Abmeldung kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug und muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Nebenwohnsitze müssen immer abgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument. In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung auch schriftlich erfolgen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    gültiges Ausweisdokument

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz (BMG)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.