Die Anforderung bzw. Einsichtnahme in archivierte Bauunterlagen ist kostenpflichtig und erfolgt grundsätzlich in digitaler Form.
Die Einsichtnahme ist Eigentümern vorbehalten oder von diesen bevollmächtigten Personen gestattet. Soll die Akteneinsicht durch Dritte erfolgen, ist eine schriftliche Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers erforderlich.
Für die Antragstellung ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular einschließlich der entsprechenden Nachweise einzureichen.
Der Antrag ist vorzugsweise per E-Mail an bauarchiv@bad-kreuznach.de zu übermitteln. Eine Übersendung per Post oder die persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich per E-Mail und unter Angabe des Aktenzeichens, das Ihnen mit unserer Eingangsbestätigung mitgeteilt wird, an bauarchiv@bad-kreuznach.de
Telefonische Anfragen und Auskünfte können nicht entgegengenommen bzw. erteilt werden.