Bauarchiv: Anforderung/Einsicht von archivierten Bauunterlagen

  • Leistungsbeschreibung

    • Die Anforderung bzw. Einsichtnahme in archivierte Bauunterlagen ist kostenpflichtig und erfolgt grundsätzlich in digitaler Form.
    • Die Einsichtnahme ist Eigentümern vorbehalten oder von diesen bevollmächtigten Personen gestattet. Soll die Akteneinsicht durch Dritte erfolgen, ist eine schriftliche Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers erforderlich.
    • Für die Antragstellung ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular einschließlich der entsprechenden Nachweise einzureichen.
    • Der Antrag ist vorzugsweise per E-Mail an bauarchiv@bad-kreuznach.de zu übermitteln. Eine Übersendung per Post oder die persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
    • Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich per E-Mail und unter Angabe des Aktenzeichens, das Ihnen mit unserer Eingangsbestätigung mitgeteilt wird, an bauarchiv@bad-kreuznach.de
    • Telefonische Anfragen und Auskünfte können nicht entgegengenommen bzw. erteilt werden.
    • Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz unter: www.bad-kreuznach.de/datenschutzinfos/
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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